Der Besitz von Kinderpornografie wird künftig härter bestraft. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas. Dieser sieht die Erhöhung des maximalen Strafmaßes von zwei auf drei Jahre vor. Außerdem wurde der Begriff Kinderpornografie klarer gefasst, so dass er nun sogenannte ‚Posingbilder‘ einschließt sowie Aufnahmen, die ohne Wissen des Kindes entstehen. (Mehr hierzu: Bundesregierung: Künftig härtere Strafen für Kinderpornografie )

Institutsleiterin des STIBB e.V., Annelie Dunand im Interview mit dem RTL Nachtjournal vom 18.09.2014.

Der direkte Link zur Sendung: RTL Nachtjournal 18.09.2014
(ab Minute 3:45 geht es los!)

Vielen Dank der Redaktion des RTL Nachjournales.