Angebote der Fachberatung:

  • Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bieten wir für MitarbeiterInnen – auch kurzfristig – Fachberatungen durch unsere „insoweit erfahrene Fachkraft“ bei Kindeswohlbelangen.
  • Wir bieten Fachgespräche und Begleitung in akuten Krisenfällen in Schulen und Kitas an.
  • Als Fachberatungsstelle für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beraten wir Fachkräfte aus allen Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, insbesondere im Umgang mit Verdacht von sexuellem Kindesmissbrauch und begleiten sie bei der Klärung der Gefährdung.

Wie beraten und begleiten wir Fachkräfte und Institutionen?

  • Orientierung am jeweiligen Bedarf der Fachkräfte und Institutionen
  • Fachberatungen für eine passgenaue Prävention
  • Entwicklung gemeinsamer Präventionsschritte auf mehreren Ebenen
  • Programminformationen an Lehrer, Erzieher, Eltern, Kollegien und Leitung
  • Beteiligung zuständiger Fach- und Lehrkräfte an den Präventionsmaßnahmen
  • Unterstützung nachfolgender Reflexion und Erweiterung des Angebotes

Alle präventiven Angebote  können entsprechend dem Bedarf zusammengestellt und mit den Fachkräften der Schulen und Horte, der Kinder- und Jugendclubs sowie den Kindertageseinrichtungen geplant und gemeinsam durchgeführt werden.

Finanzierung

Die Weiterbildung für die Lehrkräfte kann über das Schulamt beantragt und finanziert werden. Umfangreiche Präventionsangebote für Schulen können auch über diese im Zusammenhang mit Kooperationsverträgen, Fördervereinen oder kommunalen Mittel mit gefördert werden. Die Unterstützung der Fachkräfte bei Fragen zum Kinderschutz und zur Gewaltprävention im Land Brandenburg ist kostenfrei. Insgesamt empfehlen wir für die einzelnen Präventionsmaßnahmen eine konkrete Absprache mit uns.

Beratungshilfen in komplexen Systemen

Der von uns aufgebaute vielfältige Zugang zu den Kindern, Familien und zuständigen Fachkräften vor Ort hat uns in den vergangen Jahren vielfältige Erfahrungen ermöglicht, was sowohl den Zugang zu Familien als auch die Problemwahrnehmung in komplexen Systemen, in denen Familien mit Kindeswohlgefährdungen leben können, betrifft.

Die Synergie von praktischer Kinderschutzarbeit in Einzelfällen und von Prävention in Institutionen, die für Kinder zuständig sind, erleichtert den Zugang zu hilfebedürftigen Kindern und ermöglicht vorbeugende Maßnahmen, die einer Ausbreitung der Gewalt entgegen wirken.

Unser flexibles Kinderschutzkonzept beinhaltet des Weiteren eine Arbeit in unserer Beratungsstelle, wie auch vor Ort in den Kitas, Schulen und weiteren Einrichtungen.

Unsere Praxiserfahrung mit komplexen Kinderschutzproblemen zeigen, dass Wissen  und Handlungskompetenz den Zugang zu betroffenen oder bedrohten Kindern und deren Familien erleichtern. Entscheidend ist es, den Familien keine geschlossenen Hilfeangebote zu unterbreiten, sondern die fachlichen Hilfekonzepte an den individuellen Bedarf zu orientieren, damit sie angenommen werden können.

Eine gute Kooperation mit Familien und beteiligten Fachkräften ist nicht nur sinnvoll, sondern häufig entscheidend für eine erfolgreiche Hilfe. Grundsätzlich sind Formen der Reflexion und Überprüfung der eigenen Haltung, im Besonderen bei Familien in komplexen Problemkonstellationen, von großer Bedeutung.

Unsere fachliche Haltung, weder zu dramatisieren noch zu bagatellisieren, sondern die vorliegenden Probleme, Konflikte und Sorgen um das Kindeswohl konsequent bis zur Lösung oder zur Klärung einer weiteren Perspektive zu begleiten und zu stützen, brachte in vielen Einzelfällen positive Veränderungen für die Kinder in ihrem jeweiligen sozialen Kontext.

Unser Ziel ist es, die Ressourcen der Fachkräfte ebenso wie auch ihre spezifischen Aufgabenstellungen wahrzunehmen und zu respektieren und gemeinsam die verschiedenen Lösungswege zu diskutieren und gangbare Schritte im Sinne des Kindes im Hilfeprozess zu entwickeln.

Bei Kindeswohlgefährdung und notwendig werdender Krisenintervention gilt es immer zu prüfen, welcher Weg den Schutz der Betroffenen vor weiterer Gefährdung sichern kann. Aber auch welcher Hilfevorschlag eine am wenigsten schädliche Alternative für das Kind darstellt.

Im Unterschied zu dem Strafrecht, das nach dem Prinzip „Im Zweifel zugunsten des Angeklagten“ vorgeht, das also immer den Täter ins Zentrum stellt, sollte die Jugendhilfe bei Kinderschutzfragen das Prinzip „Im Zweifel zugunsten des Schwächeren (Kindes)“ beachten und gegebenenfalls notwendige Auflagen und Maßnahmen zum Schutze des Kindes (z. B. Kontaktverbot des Aggressors gegenüber dem Kind) bei den Familiengerichten einfordern.

Fortbildungen für die Fachkräfte gestalten wir immer an ihrem Bedarf und an unseren Arbeitsfeldern des Kinderschutzes und der Opferhilfe. Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.