Sozialpädagogische Hilfe im Strafverfahren

In der Öffentlichkeit wurde die Bedeutung der fachkompetenten Opferbegleitung kindlicher Opferzeugen und Opferbetreuung bei Anzeige, Ermittlungsverfahren und bei der Hauptverhandlung verstärkt wahrgenommen. Einerseits wird eine Verbesserung der Stellung des Opfers in Strafverfahren gefordert und andererseits soll die Bereitschaft zur Strafanzeige erhöht werden, um den Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch effektiver zu gestalten.

Zu den Hauptaufgaben des Projektes gehört die sozialpädagogische Begleitung der kindlichen Opferzeugen für die gesamte Zeit des Strafverfahrens. Um dem Kind Halt und Orientierung zu geben und es bei den Anforderungen durch Strafverfahren zu entlasten, braucht es einen kontinuierlichen, fachkompetenten und emotional stärkenden Beistand, der es berät, zu den Terminen begleitet und bei Bedarf seine Bedürfnisse nach Schutz und Sicherheit vertritt.

Zu unseren Standards der Opferhilfe gehören neben dem niedrigschwelligen Angebot vor allem die Vermeidung von Wartezeiten, die Hilfeangebote vor Ort, das Angebot der getrennten Berater für das betroffene Kind und seine Eltern, die Vermittlung der kindlichen Interessen gegenüber den Eltern und weiteren Familienangehörigen sowie bei Bedarf auch Fahrdienste und Betreuung vor Ort bzw. in der Beratungsstelle.

Durch unsere umgehende Hilfestellung, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden, können sowohl innerfamiliäre Krisen, die die Opfer zusätzlich belasten, begrenzt und Sekundärschädigungen weitgehend vermieden werden.

Struktur der sozialpädagogischen Hilfe für kindliche Opfer und Opferzeugen vor und in Strafverfahren wegen Sexualdelikten des STIBB e. V.

Opferschutz im Vorfeld von Strafverfahren

  • Telefonische Kontaktaufnahme der Hilfesuchenden
  • Informations- und Orientierungsgespräche
  • Erstberatungen Kinder und deren soziales Umfeld – nach Bedarf und Vereinbarung auch vor Ort
  • Erörterung der Probleme zum Schutz und zur Sicherheit von Kindern
  • Klärung von möglichen Falschbeschuldigungen im Vorfeld von Verfahren
  • Beratung von betroffenen Kindern, ihren Familien und dem Umfeld zur Vermeidung von Sekundärschädigungen
  • Stärkung der Kinder zur Selbstbehauptung und Abwehr von Gewalt
  • Unterstützung zur Motivation einer Strafanzeige
  • Angebote zur Kontaktaufnahme und Begleitung zu den Ermittlungsbehörden u. a.

Opferschutz während Strafverfahren

1. Im Kontext der Anzeige

  • Gespräche mit kindlichen Opferzeugen und ihren Eltern
  • Information über das Strafverfahren allgemein
  • Kooperation mit allen am Kind beteiligten und zuständigen Kräften
  • Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendämtern, Ärzten etc.
  • Klärung für das Opfer mit seiner Familie zur Sicherstellung des Schutzes

2. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens

  • Spielstunden mit kindlichen Opferzeugen
  • Beratung der Eltern bzw. Familien, bei Bedarf auch mit dem Umfeld
  • Begleitung zu Gutachtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Polizei
  • Vermittlung von Angeboten im Rahmen der Jugendhilfe
  • Einzelbetreuung in Krisen- oder Bedrohungssituationen
  • Beratung des sozialen Umfeldes für einen angemessenen
  • Umgang mit dem Opferzeugen
  • Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie z. B. Weißer Ring, Landesamt für Versorgung etc.

3. In der Hauptverhandlung

  • - Information über den Verlauf des Gerichtsverfahrens
  • - Besuch bei den zuständigen Gerichten
  • - Begleitung der Opfer und Familien zum Gericht
  • - Betreuung während der Hauptverhandlung
  • - Aussage als Zeuge/Zeugin auf Wunsch des Gerichtes

4. Nachsorge

  • Informationen über das Urteil, dessen Bedeutung und die Folgen
  • Opfer-, Eltern- und Umfeldgespräche
  • Vermittlung von Therapie- und Beratungsangeboten bei Bedarf
  • Integration in neue soziale Lebensräume oder Freizeitaktivitäten

5. Kooperation und Vernetzung mit Fachkräften zur Stützung bei rechtlichen Interventionen

  • Fachgespräche zu Einzelfällen im Vorfeld von Strafverfahren
  • Fachberatungen mit am Opferschutz beteiligten Professionellen
  • Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter in Institutionen
  • Inhaltliche und themenspezifische Begleitung der regionalen und überregionalen Kooperationen und Vernetzung
  • Initiierung  und Durchführung von Arbeitskreisen zum Opferschutz mit Justiz und Polizei
  • Interdisziplinärer Austausch zur Verbesserung des Opferschutzes
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Information über die Opferhilfe