Sozialpädagogische Hilfe für kindliche Opferzeugen und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten

Das STIBB möchte helfen, durch Wissen um die Rechte und Möglichkeiten des Opferzeugen im Strafprozess und durch die Begleitung im Strafverfahren die Belastungen für das Kind und seine Familie zu minimieren. Es ist wichtig, die kindlichen Opfer und ihre Familien möglichst frühzeitig zu erreichen und diesen stützende sowie fachspezifische Hilfe und Orientierung anzubieten. Opferhilfe kann erheblich zur Entlastung der betroffenen Kinder und ihrer Familien beitragen, sowie Stresssituationen, die häufig mit der Wahrnehmung von Verdacht des sexuellen Missbrauchs einhergehen, minimieren.

Unsere BeraterInnen wissen um die kindlichen Belastungsfaktoren der verletzten Kinder, sie kennen die Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird, die Angst, ihre Eltern zu verlieren oder die Angst vor für sie nicht überschaubaren Konsequenzen in Bezug auf ihre Aussage. Sie wissen um die Scham und Schuldgefühle und die vielfältigen Belastungen durch nicht immer angemessene Reaktionen in den Familien.

Unsere Erfahrungen im Umgang mit kindlichen Opfern haben gezeigt, dass jedes Opfer sein eigenes Muster und seine eigenen Überlebensstrategien hat, auf sexuellen Missbrauch, Gewalt und Geheimniszwang zu reagieren und dass die Folgen individuell verschieden sein können.

Das Wissen um die strafprozessualen Vorgänge und die Anforderungen an die OpferzeugInnen unterstützt die kindlichen Opfer und ihre Familien in ihrer Vorbereitung auf Ermittlungs- und Gerichtsverfahren und stabilisiert sie für ihren Alltag. Ein Reden über die Tat oder eine Beeinflussung der Aussage der kindlichen Opferzeugen werden auf jeden Fall vermieden. Vielmehr geht es uns um emotionalen Beistand, Aufklärung und Wissensvermittlung, damit die kindlichen Opfer und ihre Familien entlastet und Sekundärschädigungen vermieden werden.

Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, bedürfen einer besonderen Form der Beachtung, Ansprache und Unterstützung, damit sie in ihren Ängsten und Nöten nicht allein gelassen und ihre Hilferufe verstanden werden.

Ziele unserer Opferhilfe

Unsere Opferhilfe und psychosoziale Zeugenbegleitung hat das Ziel, über die Wahrnehmung und Akzeptanz ihrer kindlichen Bedürfnisse eine Stabilisierung zu erreichen, damit sie, emotional gestärkt, ihre eigenen Interessen vertreten und ihren mit dem Strafverfahren verbundenen Belastungen als Opferzeugen standhalten können.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es eines offenen und auf den jeweiligen Einzelfall flexibel ausgerichteten Hilfeangebotes, das von den kindlichen Opfern und ihren Familien mit ihren jeweils spezifischen Anliegen angenommen werden kann.

Struktur der sozialpädagogischen Hilfe von STIBB e. V. für kindliche Opfer und Opferzeugen vor und in Strafverfahren bei Sexualdelikten

Opferschutz im Vorfeld von Strafverfahren

  • Telefonische Kontaktaufnahme der Hilfesuchenden
  • Informations- und Orientierungsgespräche
  • Erstberatungen für Kinder und deren sozialem Umfeld – nach Bedarf und Vereinbarung auch vor Ort
  • Erörterung der Probleme zum Schutz und zur Sicherheit von Kindern
  • Klärung von möglichen Falschbeschuldigungen im Vorfeld von Verfahren
  • Beratung von betroffenen Kindern, ihren Familien und dem Umfeld zur Vermeidung von Sekundärschädigungen
  • Stärkung der Kinder zur Selbstbehauptung und Abwehr von Gewalt
  • Unterstützung bei einer Strafanzeige
  • Angebote zur Kontaktaufnahme und Begleitung zu den Ermittlungsbehörden

Opferschutz während Strafverfahren

Im Kontext der Anzeige

  • Gespräche mit kindlichen Opferzeugen und ihren Eltern
  • Information über das Strafverfahren allgemein
  • Kooperation mit allen am Kind beteiligten und zuständigen Kräften
  • Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendämtern, Ärzten etc.
  • Klärung für das Opfer mit seiner Familie zur Sicherstellung des Schutzes

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens

  • Spielstunden mit kindlichen Opferzeugen
  • Beratung der Eltern bzw. Familien, bei Bedarf auch mit dem Umfeld
  • Begleitung zu Gutachtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Polizei
  • Vermittlung von Angeboten im Rahmen der Jugendhilfe
  • Einzelbetreuung in Krisen- oder Bedrohungssituationen
  • Beratung des sozialen Umfeldes für einen angemessenen Umgang mit dem Opferzeugen
  • Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie z. B. Weißer Ring, Landesamt für Versorgung etc.

In der Hauptverhandlung

  • Information über den Verlauf des Gerichtsverfahrens
  • Besuch bei den zuständigen Gerichten
  • Begleitung der Opfer und Familien zum Gericht
  • Betreuung während der Hauptverhandlung
  • Aussage als Zeuge/Zeugin auf Wunsch des Gerichtes

Nachsorge

  • Informationen über das Urteil, dessen Bedeutung und die Folgen
  • Opfer-, Eltern- und Umfeld- bzw. Kontextgespräche
  • Vermittlung von Therapie- und Beratungsangeboten bei Bedarf
  • Integration in neue soziale Lebensräume oder Freizeitaktivitäten

Kooperation und Vernetzung mit Fachkräften zur Stützung bei rechtlichen Interventionen

  • Fachgespräche zu Einzelfällen im Vorfeld von Strafverfahren
  • Fachberatungen mit am Opferschutz beteiligten Professionen
  • Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter in Institutionen
  • Initiierung und Durchführung von Arbeitskreisen zum Opferschutz mit Justiz und Polizei
  • Inhaltliche und themenspezifische Begleitung der regionalen und überregionalen Kooperationen und Vernetzung
  • Interdisziplinärer Austausch zur Verbesserung des Opferschutzes
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Information über die Opferhilfe

Damit die betroffenen Kinder früher als bisher ihr Schweigen brechen und Hilfe in Anspruch nehmen, braucht es weiterhin eine Verstärkung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine Fortführung der Qualifizierung der Fachkräfte.

Auch im Vorfeld einer Strafanzeige kann unsere Opferhilfe ansetzen, indem sie nicht nur die Eltern und Familienangehörigen anspricht, sondern auch die weiteren Bezugspersonen in ihren Anliegen für das jeweilige Kind ernst nimmt und ihnen Information und Hilfe anbietet. Unsere erfahrenen FachberaterInnen begeben sich an die Orte, zu denen sie gerufen werden bzw. an Orte, an denen sich die Kinder aufhalten, um mit ihnen, ihren Bezugspersonen und ihren Eltern in Kontakt zu kommen und ihnen erste fachliche Orientierung und Unterstützung anzubieten.

Eine solche Hilfestellung für das Kind und seine Bezugspersonen kann insbesondere bei dem Problem des sexuellen Missbrauchs entscheidend für eine erfolgreiche Beendigung und Abwehr z. B. mittels einer Strafanzeige sein.