Interventionen zur Klärung der Kindeswohlgefährdung

  1. Frühe Wahrnehmung und Feststellung von Auffälligkeiten des Kindes in Familie, Kita, Schule und anderen Institutionen, genaue Beobachtung, Reflektion und Dokumentation
  2. Einbindung von Kolleg*innen, Team und Leitung, kollegialer Austausch über Beobachtungen und Zusammentragen weiterer Informationen über Kind und Familie, Hypothesenbildungen
  3. Interne Klärung, wer Vertrauensperson/ Bezugsperson für das Kind wird, Festlegung der Aufgaben und Unterstützung für diese*n Mitarbeiter*in sowie Einschätzung der unmittelbaren akuten, drohenden oder möglichen Gefährdung
  4. Bei Bedarf Hinzuziehen einer erfahrenen externen Fachkraft für die Vertrauensperson, das Team und die Leitung
  5. Entscheidung über weitere Vorgehensweise, Erstellung eines Schutzplans, Absprache von Handlungsschritten
  6. Aufbau des Kontakts zu den Eltern mit dem Schwerpunkt der Übermittlung der Sorge um das Kind – ohne Verdachtsäußerung!!! Zur Überprüfung der Offenheit der Eltern für die Belange des Kindes
  7. Hinzuziehen der erfahrenen Fachkraft bei fortgesetzter Gefährdung im Elternkontakt und mit dem Kind
  8. Je nach Problemlage Angebot für die Familie für Hilfe und Unterstützung oder angekündigte Einbeziehung des Jugendamtes in den weiteren Klärungsprozess
  9. Gemeinsame Hilfeplanung aller Beteiligten und Rückmeldung des Jugendamtes über den Hilfeverlauf bei den mit eingebundenen Verantwortungsträgern
  10. Aktivierung eines unterstützenden Netzwerkes für die Familie, z. B. Begleitung zu Eltern-Kind-Zentren oder weiteren Kontakten im sozialen Nahraum