Kinderschutz und Opferhilfe

Situation vor GerichtWir bieten Hilfe für Kinder, die (potentiell) Opfer von Gewalt, sexuellem Missbrauch und/oder sexualisierten Übergriffen unter Kindern wurden und deren Angehörige. Derart betroffene Kinder und Jugendliche brauchen eine besondere Form der Beachtung, Ansprache und Unterstützung, damit sie in ihren Ängsten und Nöten nicht alleingelassen und ihre Hilferufe verstanden werden. Wir unterstützen die Familien und Ihre Kinder in diesen Fällen durch Beratung und Begleitung.

Es ist uns bewusst, dass ein Verdacht von sexuellem Missbrauch bzw. sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen eine besondere Herausforderung darstellt. Er wird von emotionaler Betroffenheit, Sorgen und Ängsten begleitet. Um diese zu überwinden und ausreichend Mut zu finden, ist es gut, sich kompetente Hilfe zu holen. Es gilt, das Kind in seiner Not wahrzunehmen und ihm angemessenen Beistand, Offenheit und Mitgefühl zuzusichern.

Dafür bieten wir Kindern und ihren Familien ein offenes und auf den jeweiligen Einzelfall flexibel ausgerichtetes Hilfeangebot.

Das Kind steht im Zentrum unserer Arbeit!

Zu unserer Opferhilfe gehören vor allem die Vermeidung von Wartezeiten, Hilfeangebote auch vor Ort und das Angebot eigener Berater*innen für das betroffene Kind und seine Eltern. Bei Bedarf bieten wir auch Fahrdienste zur Beratungsstelle an. Durch eine erste umgehende Hilfestellung, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden, können auch innerfamiliäre Krisen, die die Opfer zusätzlich belasten, bearbeitet und Schädigungen vermieden werden.

Falls Sie einen Verdacht der Kindeswohlgefährdung haben und Sie Beratung brauchen, melden Sie sich bei uns, um Unterstützung und Hilfe zu bekommen.

Was ist das Besondere unserer Opferhilfe?

Wir stellen kindliche Opfer und ihre Bedürfnisse ins Zentrum unserer Arbeit, um

  • den sicheren Schutz vor Gewalt und Missbrauch zu verbessern
  • die Bezugspersonen für den Kinder- und Opferschutz zu sensibilisieren
  • Eltern zu unterstützen, kindliche Hilferufe und Signale ernst zu nehmen
  • den Umgang mit Anfangsverdacht und vorliegendem Missbrauch zu schulen
  • Kindern, Familien und weiteren Bezugspersonen Rückhalt zu geben
  • Opfer und Eltern zu ermutigen, das Schweigen zu brechen
  • Selbstschutz und Gegenwehr zu aktivieren
  • über strafrechtliche Maßnahmen und sozialpädagogische Hilfen zu informieren

Was bieten wir potentiellen kindlichen Opfern und ihren Angehörigen an?

  • sofortige (telefonische) themenspezifische Beratung für die Hilfesuchenden
  • einzelfallbezogene Beratungssettings für Kinder und Angehörige
  • bedarfs- und themenspezifische Wissensvermittlung sowie fachliche Begleitung
  • Beratung vor Ort und Fahrdienste bei besonderem Bedarf
  • Hilfestellung für weitere Beteiligte und präventive Maßnahmen für das Umfeld
  • Begleitung im Rahmen von Strafverfahren und psychosoziale Prozessbegleitung

Wie beraten und begleiten wir potentielle kindliche Opfer und ihre Angehörigen?

  • Orientierung am Bedarf, den Fragen und Wünschen der Hilfesuchenden
  • fachliche Unterstützung für den Umgang mit Betroffenen und Angehörigen
  • Förderung der Anzeigebereitschaft und Aussagefähigkeit der Opfer
  • Entlastung und Stärkung der betroffenen Minderjährigen und ihrer Familien
  • Begleitung von Opfern und Eltern zu Polizei, Ärzten, Ämtern und Gerichten
  • Nachsorge und Vermittlung weiterer Hilfemaßnahmen

Unser landesweites Opferschutzprojekt „Sozialpädagogische Hilfen für kindliche Opferzeugen in Strafverfahren wegen Sexualdelikten“ wird gefördert vom Ministerium für Justiz des Landes Brandenburg.