Sozialpädagogische Hilfe für kindliche Opferzeugen

und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten

Kinder haben ein Recht auf ein sicheres Aufwachsen, Schutz und Geborgenheit. Dass dieses nicht immer gewährleistet ist, haben die öffentlich gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch in Institutionen und auch in Familien gezeigt.

Das Projekt möchte den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen,  durch Wissen um die Rechte und Möglichkeiten des Opferzeugen im Strafprozess und durch die Begleitung im Strafverfahren die Belastungen für das Kind und seine Familie zu minimieren. Die Viktimisierung bedeutet in den meisten Fällen von sexueller Gewalt eine erhebliche Stresssituation, deren zentraler Inhalt ein überwältigendes Gefühl von eigener Ohnmacht und Hilflosigkeit ist – und das sowohl für das Opfer als auch für die Angehörigen.

Emotionale und seelische Verletzungen gehören zu den gravierendsten Folgen der Straftat. Die Konsequenzen für die Gestaltung der Lebensperspektive entwickeln sich abhängig vom Einzelfall und können sehr schwerwiegend sein. Schulversagen, Trebe, Drogen, Missbrauch, Gewaltbereitschaft, Jugendkriminalität und Prostitution können beispielsweise zum agierenden Verhalten von Opfern gehören. Erhebliche Bindungs- und Beziehungsstörungen der Opfer zu ihren Familienangehörigen und anderen Bezugspersonen sind ebenfalls mögliche Folgen von sexueller Gewalt. Ein selbst- und fremdgefährdendes Verhalten kann bereits im Jugendalter beginnen und sich im Erwachsenenalter bis hin zu Täterverhalten zuspitzen. Mit professioneller Betreuung, Einfühlungsvermögen und Wahrnehmung der kindlichen Bedürfnisse können die möglichen Folgen und Schädigungen begrenzt werden.

Für eine qualifizierte sozialpädagogische Hilfe ist die Kenntnis und der stützende Umgang mit den kindlichen Belastungsfaktoren wie bspw. Angst und Panikattacken,  Abspaltungs- und Verleugnungsprozesse, Scham und Schuldgefühle ebenso notwendig wie die Kenntnis strafprozessualer Vorgänge. Eine Beeinflussung der Aussage der kindlichen Opferzeugen und eine eventuelle Retraumatisierung müssen auf jeden Fall vermieden werden. Unser Ziel ist es, den von sexueller Gewalt Betroffenen die notwendige Sicherheit zu geben, damit sie die Probleme selbst aktiv angehen können und sie ausreichend Schutz und Selbstvertrauen finden, um offen über ihre Erfahrungen im Rahmen des Strafprozesses zu berichten.

Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, bedürfen einer besonderen Form der Beachtung, Ansprache und Unterstützung, damit sie in ihren Ängsten und Nöten nicht allein gelassen und ihre direkten und indirekten Signale erkannt und als Hilferufe verstanden werden.

Unsere Opferhilfe und Zeugenbegleitung hat das Ziel, über die Wahrnehmung und Akzeptanz ihrer kindlichen Bedürfnisse eine Stabilisierung zu erreichen, damit sie, emotional unterstützt, ihre eigenen Interessen vertreten und ihren mit dem Strafverfahren verbundenen Belastungen als Opferzeugen standhalten können.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es eines offenen und auf den jeweiligen Einzelfall flexibel ausgerichteten Hilfeangebotes, das von den kindlichen Opfern und ihren Familien mit ihren jeweils spezifischen Anliegen angenommen werden kann.

Unsere Erfahrungen im Umgang mit kindlichen Opfern haben gezeigt, dass jedes Opfer sein eigenes Muster und seine eigenen Überlebensstrategien hat, auf sexuellen Missbrauch, Gewalt und Geheimniszwang zu reagieren, und die Folgen individuell verschieden sein können.

Folgen der sexuellen Gewalt an Kindern

Primäre und sekundäre Traumatisierung:

Eine exakte Trennung zwischen den primären und sekundären Traumatisierungen bei Opferzeugen in Strafverfahren ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Gleichzeitig gilt es zu beachten, ob Verhaltensauffälligkeiten bereits vor der Tat vorhanden waren oder in einem direkten bzw. möglichen Zusammenhang zur Tat stehen. Nach unseren Erfahrungen sind die primären Schädigungen des Kindes durch den sexuellen Missbrauch in aller Regel abhängig von

  • dem Alter des Kindes
  • dem Grad der Gewalt und der Bedrohung
  • der Nähe (Abhängigkeit) zum Täter
  • der Dauer der sexualisierten Gewalt
  • der An- oder Abwesenheit von zuverlässig schützenden Personen bzw. deren Reaktion auf die Signale der Betroffenen.

Das Ausmaß und die Folgen können im Einzelfall sehr verschieden sein.

Sie werden beeinflusst durch:

  • die Reaktion des sozialen Umfeldes
  • durch den Grad der Primärschädigung, von der auch die Sekundärschädigungen abhängig sind
  • durch die An- bzw. Abwesenheit stützender Familienmitglieder nach der Offenbarung
  • durch das Vorhandensein eines fachlich qualifizierten Beistands vor und während des Strafverfahrens
  • durch eine sachgerechte Information über den Verlauf, die Anforderungen und die möglichen Belastungen bei einem Strafverfahren
  • durch das Einverständnis des Opfers und seinen Wunsch nach einer Strafanzeige
  • durch die Unterstützung und Zuverlässigkeit des nicht beschuldigten Elternteils in Form einer eigenen polizeilichen Aussage
  • durch die sachkundige und kindgerechte Anhörung bei der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht
  • durch den sicheren Schutz vor dem Täter und möglichen Komplizen
  • durch die Möglichkeit des sofortigen Einschreitens bei erneuter Bedrohung
  • durch den/die qualifizierte/n GutachterIn (mit Erfahrung der spezifischen Dynamik dieser Opfer, gerade auch im Hinblick auf deren psychische Abspaltungsprozesse)
  • durch die Dauer des Verfahrens
  • durch überfordernde Belastungen vor, in und nach der Hauptverhandlung
  • durch eine qualifizierte Nachsorge

Nach unserer Erfahrung kann eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung der Opferzeugen während der gesamten Dauer des Strafverfahrens die möglichen Sekundärschädigungen, zu denen auch Retraumatisierungen gehören können, erheblich vermindern. Darüber hinaus ermöglicht unsere kindorientierte und fallspezifische Opferbetreuung, einen schützenden Einfluss auf das Lebensumfeld des Opfers zu nehmen – ein Lebensumfeld, das in vielen Fällen vom Täter in seinem Sinne gestaltet und derart manipuliert bzw. kontrolliert wurde, dass der sexuelle Missbrauch der Kinder nicht bewusst wahrgenommen und/oder eine frühe Aufdeckung verhindert wurde. Diese Involvierung und Eigenbetroffenheit der erwachsenen Bezugspersonen im inner- und außenfamiliären Lebenskontext von Opfern hat einen hohen Anteil an dem Schweigeverhalten der Kinder.

Nutzung und Ausbau der vorhandenen Strukturen für die Opferhilfe

Die Erkenntnisse und Konzepte von STIBB e. V., die aus der präventiven wie intervenierenden Praxis im Umgang mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und der Einbeziehung des jeweiligen Lebensumfeldes entwickelt wurden, unterstützen und sichern die Kontaktaufnahme mit den potentiellen kindlichen Opfern und tragen zur Begrenzung von mögliche Sekundärschädigungen wie auch zur Vermeidung von Falschbeschuldigungen bei.

Damit die betroffenen Kinder früher als bisher ihr Schweigen brechen und Hilfe in Anspruch nehmen, braucht es weiterhin eine Verstärkung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine Fortführung der  Qualifizierung der Fachkräfte im Sinne der Opferhilfe.

Die seit Jahren vom Sozial-Therapeutischen Institut aufgebaute interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung mit allen Professionen und Institutionen, die mit Kindern in Kontakt stehen, fördert sowohl den fachlichen Umgang von Seiten der Bezugspersonen und Fachkräften mit dem komplexen Problem von sexuellem Missbrauch wie auch einen vielseitigen Zugang zu kindlichen Opfern. Auch die jüngst in den Medien bekannt gewordenen Fälle in Institutionen bestätigen  die Notwendigkeit, dass Kinder und Jugendlichen noch wirksamer als bisher vor einer Viktimisierung durch sexuellen Missbrauch geschützt werden müssen.

Wenn kindliche Opfer in ihren Familien keinen Beistand erhalten, wenden sie sich sehr häufig an ihre Bezugspersonen im außerfamiliären Bereich, um Hilfe zu erhalten, wobei sie sich nur selten direkt und konkret äußern. Auch aus Angst vor möglichen (oft auch angedrohten) Konsequenzen finden viele nicht den Mut, ihr Schweigen zu brechen sondern hoffen, dass sie über ihr nonverbales Verhalten auffallen und angesprochen werden.  Häufig zeigen sie über ein plötzlich verändertes oder hoch auffälliges Agieren, dass etwas nicht stimmt. Wenn diese kindlichen Signale übersehen, ignoriert oder ohne mitfühlende Ansprache bei Seite geschoben werden, ziehen sich die Opfer zurück und verlieren häufig über lange Zeit den Mut – manchmal ein Leben lang -, sich erneut an ihre Bezugspersonen und Familien zu wenden. Erfolgreiche Zugangs- und Hilfekonzepte für Opferschutz und Opferhilfe setzen da an, wo Kinder und  Bezugspersonen sich aufhalten und geben beiden Anerkennung, Würdigung ihrer Sorgen und Hilfestellung bei den weiteren Handlungsschritten.

Häufig sind es erwachsene Personen aus dem Umfeld der potentiell Betroffenen, die einen ersten Verdacht schöpfen und um Rat und Unterstützung bitten, damit sie ihre Hilflosigkeit und Ängste überwinden können. Die Opfer testen die Reaktions- und Verhaltensweisen dieser Erwachsenen auf sie selbst und ihr gemeinsames Umfeld. Sie brauchen Schutz und ausreichend Sicherheit, damit sie über das Geschehen reden können. Um sich aus den Verstrickungen mit den Tätern zu lösen, brauchen betroffene Kinder einen mitfühlenden Kontakt zu Erwachsenen, fachliche Orientierung und qualifizierten Beistand. Auf diese Weise können viele Opfer die notwendige Kraft schöpfen, ihr Schweigen zu brechen und sich zur Wehr zu setzen.

Auch hier im Vorfeld einer Strafanzeige kann unsere Opferhilfe ansetzen, in dem sie nicht nur die Eltern und Familienangehörigen anspricht, sondern auch die weiteren Bezugspersonen in ihren Anliegen für das jeweilige Kind ernst nimmt und ihnen Information und Hilfe anbietet.  Unsere erfahrenen FachberaterInnen begeben sich an die Orte, zu denen sie gerufen werden bzw. an Orte, an denen sich die Kinder aufhalten, um mit ihnen, ihren Bezugspersonen und ihren Eltern in Kontakt zu kommen und erste fachliche Orientierung und Unterstützung anzubieten.

Eine solche Hilfestellung für das Kind und seine Bezugspersonen kann insbesondere bei dem Problem des sexuellen Missbrauchs entscheidend für eine erfolgreiche Beendigung und Abwehr z. B. mittels einer Strafanzeige sein.

Hohe Emotionalität, eigene Ängste und Projektionen auf Seiten der erwachsenen Bezugspersonen und Fachkräfte können den notwendigen sensiblen Umgang mit dem potentiellen Opfer zumindest erschweren, wenn nicht verhindern. Kenntnisse der Rechte und Möglichkeiten als Opfer und als Opferzeuge im Strafprozess sorgen in vielen Fällen für eine erste Beruhigung und Stabilisierung der Opfer und häufig auch der Bezugspersonen.

Die sozialpädagogische Opferhilfe im Vorfeld von Strafverfahren hat nicht nur einen erfolgreichen frühen Opferschutz zum Inhalt, sie trägt auch dazu bei, Falschbeschuldigungen aufzudecken und somit auch falschen Verurteilungen vorzubeugen.

Über unseren differenzierten Zugang zu auffälligen Kindern und die Inanspruchnahme von Hilfen für die kindliche Opfer und ihre Bezugspersonen können strafrechtliche Konsequenzen erfolgreich umgesetzt, Belastungen im Rahmen von Strafverfahren für die kindlichen Opfer und ihre Familien minimiert werden.

Sozialpädagogische Hilfe im Strafverfahren

In der Öffentlichkeit wurde die Bedeutung der fachkompetenten Opferbegleitung kindlicher Opferzeugen und Opferbetreuung bei Anzeige, Ermittlungsverfahren und bei der Hauptverhandlung verstärkt wahrgenommen. Einerseits wird eine Verbesserung der Stellung des Opfers in Strafverfahren gefordert und andererseits soll die Bereitschaft zur Strafanzeige erhöht werden, um den Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch effektiver zu gestalten.

Zu den Hauptaufgaben des Projektes gehört die sozialpädagogische Begleitung der kindlichen Opferzeugen für die gesamte Zeit des Strafverfahrens. Um dem Kind Halt und Orientierung zu geben und es bei den Anforderungen durch Strafverfahren zu entlasten, braucht es einen kontinuierlichen, fachkompetenten und emotional stärkenden Beistand, der es berät, zu den Terminen begleitet und bei Bedarf seine Bedürfnisse nach Schutz und Sicherheit vertritt.

Zu unseren Standards der Opferhilfe gehören neben dem niedrigschwelligen Angebot vor allem die Vermeidung von Wartezeiten, die Hilfeangebote vor Ort, das Angebot der getrennten Berater für das betroffene Kind und seine Eltern, die Vermittlung der kindlichen Interessen gegenüber den Eltern und weiteren Familienangehörigen sowie bei Bedarf auch Fahrdienste und Betreuung vor Ort bzw. in der Beratungsstelle.

Durch unsere umgehende Hilfestellung, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden, können sowohl innerfamiliäre Krisen, die die Opfer zusätzlich belasten, begrenzt und Sekundärschädigungen weitgehend vermieden werden.

Struktur der sozialpädagogischen Hilfe für kindliche Opfer und Opferzeugen vor und in Strafverfahren wegen Sexualdelikten des STIBB e. V.

Opferschutz im Vorfeld von Strafverfahren

– Telefonische Kontaktaufnahme der Hilfesuchenden

– Informations- und Orientierungsgespräche

– Erstberatungen Kinder und deren soziales Umfeld –

nach Bedarf und Vereinbarung auch vor Ort

– Erörterung der Probleme zum Schutz und zur Sicherheit von Kindern

– Klärung von möglichen Falschbeschuldigungen im Vorfeld von Verfahren

– Beratung von betroffenen Kindern, ihren Familien und dem Umfeld

zur Vermeidung von Sekundärschädigungen

– Stärkung der Kinder zur Selbstbehauptung und Abwehr von Gewalt

– Unterstützung zur Motivation einer Strafanzeige

– Angebote zur Kontaktaufnahme und Begleitung zu den Ermittlungsbehörden u. a.

Opferschutz während Strafverfahren

1. Im Kontext der Anzeige

– Gespräche mit kindlichen Opferzeugen und ihren Eltern

– Information über das Strafverfahren allgemein

– Kooperation mit allen am Kind beteiligten und zuständigen Kräften

– Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendämtern, Ärzten etc.

– Klärung für das Opfer mit seiner Familie zur Sicherstellung des Schutzes

2. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens

– Spielstunden mit kindlichen Opferzeugen

– Beratung der Eltern bzw. Familien, bei Bedarf auch mit dem Umfeld

– Begleitung zu Gutachtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Polizei

– Vermittlung von Angeboten im Rahmen der Jugendhilfe

– Einzelbetreuung in Krisen- oder Bedrohungssituationen

– Beratung des sozialen Umfeldes für einen angemessenen

Umgang mit dem Opferzeugen

– Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten,

wie z. B. Weißer Ring, Landesamt für Versorgung etc.

3. In der Hauptverhandlung

– Information über den Verlauf des Gerichtsverfahrens

– Besuch bei den zuständigen Gerichten

– Begleitung der Opfer und Familien zum Gericht

– Betreuung während der Hauptverhandlung

– Aussage als Zeuge/Zeugin auf Wunsch des Gerichtes

4. Nachsorge

– Informationen über das Urteil, dessen Bedeutung und die Folgen

– Opfer-, Eltern- und Umfeldgespräche

– Vermittlung von Therapie- und Beratungsangeboten bei Bedarf

– Integration in neue soziale Lebensräume oder Freizeitaktivitäten

5. Kooperation und Vernetzung mit Fachkräften

zur Stützung bei rechtlichen Interventionen

– Fachgespräche zu Einzelfällen im Vorfeld von Strafverfahren

– Fachberatungen mit am Opferschutz beteiligten Professionellen

– Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter in Institutionen

– Inhaltliche und themenspezifische Begleitung der regionalen

und überregionalen Kooperationen und Vernetzung

– Initiierung  und Durchführung von Arbeitskreisen zum Opferschutz mit Justiz

und Polizei

– Interdisziplinärer Austausch zur Verbesserung des Opferschutzes

– Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Information über die Opferhilfe

Ermittlungsverfahren

Opfer von Sexualstraftaten brauchen Mut und Zuspruch, um Scheu und Scham zu überwinden, um vor fremden Personen und Autoritäten ihre intimsten Erfahrungen ansprechen zu können. Unser Angebot, die Opferzeugen zur Polizei bzw. zur Staatsanwaltschaft zu begleiten, reduziert Ängste und Panik vor der fremden Situation.

In besonders belastenden Situationen und bei massiven Vorbehalten gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft können wir anregen, das Kind in vertrauten Räumlichkeiten anzuhören. Im Sinne des Opferzeugen wäre es wünschenswert, dass es wählen kann, ob und welche/n BeraterIn es bei der Vernehmung dabei haben möchte, damit es besser die emotionalen Belastungen überwinden kann. Eine Anwesenheit der Mutter während der Vernehmung kann nach unserer Beobachtung häufig eher eine zusätzliche Belastung für das Opfer darstellen. Gründe hierfür können die eigene emotionale Betroffenheit, mögliche Vorwürfe von Seiten der Mutter oder eine mögliche andere Mutter-Kind-Beziehungsstörung sein. Dennoch ist es wichtig, die primäre Bezugsperson (die Mutter) zu motivieren, in der Nähe zu bleiben, jedoch das Kind, wenn es das selbst so will, dem/der vernehmenden Beamten/Beamtin und seinem/seiner ausgewählten BetreuerIn anzuvertrauen. Wichtig bleibt, dass das Kind die ausdrückliche Genehmigung zum Reden von der Mutter bzw. bei außerfamiliärem Missbrauch von den Eltern erhält. Ein verbales und/oder nonverbales Sprechverbot von Seiten des Täters kann so aufgehoben und die Angst vor den durch ihn angedrohten Folgen minimiert werden.

Nach der Vernehmung sind gemeinsame Gespräche mit dem/der BetreuerIn und dem Opferzeugen und gegebenenfalls auch mit den Eltern sehr wichtig, um mögliche Fragen der Vorgehensweise der Polizei zu beantworten und Gefahren zusätzlicher Kränkungen und Ängste, die durch die Aktualisierung der traumatischen Erlebnisse aufkommen können, zu begegnen. Die Möglichkeit der sozialpädagogischen Begleitung in der Folgezeit stützt die Bereitschaft, notfalls für eine weitere Vernehmung zur Verfügung zu stehen. Hierzu gehört auch bei Bedarf die Begleitung zum/zur speziell erfahrenen GutachterIn, der/die die Glaubwürdigkeit der Aussagen festzustellen hat.

Das Ziel nur einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren können wir im Sinne des Opferschutzes nur unterstützen. Gleichzeitig ist im Einzelfall zu überprüfen, inwie-weit der/die ErmittlungsrichterIn beim Amtsgericht eine zusätzliche Anhörung des Kindes unmittelbar nach Aufdeckung des Tatgeschehens durchführen sollte, um die Aussagen gerichtlich verwertbar zu halten.

Um einen massiven Druck mit neuen Schuldvorwürfen bis hin zur Bedrohung des Opfers, seine Aussage zurückzunehmen, und damit eine Retabuisierung der Tat innerhalb der Familie zu verhindern, sind Gespräche mit den Eltern, der Mutter und der Familie sowie gegebenenfalls mit dem Umfeld dringend anzuraten. Je sicherer das Umfeld des/der Geschädigten die Entscheidung zum Strafverfahren mitträgt, desto stabiler kann sich das kindliche Opfer während des Verfahrens verhalten und Ängste gegenüber dem Täter bewältigen. Die Erlaubnis zum Reden von Seiten der nächsten Bezugspersonen, der sichere Schutz und eine sachkundige Vertrauensperson können während des Strafverfahrens die Belastungen des Opfers minimieren und so zu einem Erfolg des Strafverfahrens entscheidend beitragen.

Während der häufig langen Zeitspanne zwischen den Zeugenvernehmungen und der Hauptverhandlung ist darauf zu achten, dass der Schutz des Kindes gewährleistet ist und es bei Bedarf zusätzliche Angebote im Rahmen von Beratung oder der offenen Kinder- und Jugendarbeit erhält, die das betroffene Kind fördern und unterstützen.

Jede neue Nachricht von Seiten der Polizei und Justiz bedeutet für das Opfer eine neue Belastung, die es gemeinsam mit dem/der OpferbetreuerIn zu bewältigen gilt. Eine klare und differenzierte Aufgaben- und Rollenverteilung der verschiedenen am Strafverfahren beteiligten Personen gibt dem Kind die mögliche Transparenz und Sicherheit. Spätestens die Staatsanwaltschaft sollte auf einen Vertrauensbeistand im Strafverfahren hinwirken. Gleichzeitig ist anzustreben, dass der Vertrauensbeistand auch bei den polizeilichen Anhörungen respektiert wird.

Hauptverhandlung

Mit dem Termin der Hauptverhandlung beginnt ein neuer Abschnitt mit besonderer Herausforderung und potentiell verstärkten Belastungen für die kindlichen Opferzeugen und ihre Familien.

Die Vorbereitung des Opferzeugen auf die Hauptverhandlung beginnt mit kindgerechter Information über den üblichen Ablauf des Verfahrens und über seine Rechte und Möglichkeiten als Zeuge/Zeugin in dem Verfahren. Äußerst hilfreich ist hier, wenn das Opfer eine/n VertreterIn der Nebenklage hat, den es mit seinem/seiner BetreuerIn aufsuchen kann. Hier kann es genau über die juristischen Schritte in der Hauptverhandlung informiert werden und dadurch an Sicherheit gewinnen, so dass es weiß, dass es juristisch im Verfahren vertreten wird.

Mit einem Besuch im Gericht kann das Opfer die Gerichtssäle und auch den Ort eines möglichen Aufenthaltes vor der Zeugenvernehmung kennenlernen. Häufig will es wissen, wo die Beteiligten des Gerichtsverfahrens, es selber und der Täter sitzen. Die Angst vor der Begegnung mit dem Täter (und dem teilweise unausweichlichen Blickkontakt) stellt eine zentrale Belastung dar. Die Versicherung, dass entweder der/die Staatsanwalt/Staatsanwältin oder auch der/die NebenklägerIn eine Abwesenheit des Beschuldigten während der Aussage des Kindes vor Gericht beantragen können, bewirkt häufig eine erste Beruhigung.

Während der Hauptverhandlung muss darauf geachtet werden, dass das Kind sich nicht in den Gerichtsfluren oder im Wartezimmer für alle übrigen Zeugen aufhalten muss, bis es aufgerufen wird. Ein spezielles Kinderzimmer in den Gerichten, in dem das Kind und sein/e BetreuerIn sich während der Wartezeit, die möglichst kurz gehalten werden soll, aufhalten können, ist erstrebenswert, um es vor den befürchteten Begegnungen mit dem Täter oder anderen ihm nahestehenden Personen weitestgehend zu schützen. Bis zur Einrichtung eines solchen Raumes sollte dem Zeugen erlaubt werden, die im Gerichtsgebäude vorhandene Kantine mit seinem/seiner BetreuerIn aufzusuchen. Die oft unübersehbaren Wartezeiten müssen fachkompetent begleitet werden. Das persönliche Abholen des Kindes durch den/die NebenklägerIn vermittelt eine notwendige Achtung und Fürsorge der Justiz gegenüber dem Kind. Ein Aufruf über den Lautsprecher wirkt unpersönlich und hält das Kind in den Gerichtsfluren und gemeinsamen Wartesälen fest. Nach der Vernehmung kann es ebenso wichtig sein, dass das Kind vom/von der Nebenkläger/In oder BetreuerIn wieder in seinen geschützten Raum begleitet wird. Wichtig ist ferner, dass die Öffentlichkeit bei der Aussage des Kindes ausgeschlossen wird und besonders bei einer größeren Zahl der Verfahrensbeteiligten sich der/die Vorsitzende RichterIn möglichst in die Nähe des Kindes begibt, wenn er/sie die Befragung durchführt. Grundsätzlich ist es zur Begrenzung der Sekundärschädigung während des Strafverfahrens notwendig, das Opfer nicht zu instrumentalisieren. Es gilt, dass das Opfer sich mit seinen Interessen (unter Berücksichtigung von Alter und Grad der Schädigung) soweit wie möglich angenommen fühlt und seine eigene Form der Selbstbehauptung Berücksichtigung findet. Hier können Erklärungen über die jeweiligen prozessualen Abläufe und Verfahrensnotwendigkeiten das Opfer stabilisieren und darüber zum erfolgreichen Abschluss des Strafprozesses beitragen.

Jeder erfolgreich abgeschlossene Strafprozess ist auch als vorbeugende Maßnahme für das Kind, seine Familie und sein Umfeld zu werten.

Nachsorge

Nach der Aussage des Opfers vor Gericht und dem Gerichtsurteil endet für den Richter, die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls den/die GutachterIn das Verfahren. Für das Opfer und seine Familie kann diese Phase bei erfolgreicher Bewältigung eine befreiende und rehabilitierende Wirkung haben. Mit dem Gerichtsurteil nimmt das Opfer wahr, dass seinen Aussagen geglaubt wird und die im Raum stehenden Zweifel, die Kinder sehr belasten, ausgeräumt sind.

Mit dem Urteil kann das Kind große Teile seiner Betroffenheit bewältigen, seine Schuldgefühle zurücklassen und sich selbstbewusst auf die Aufarbeitung seiner Missbrauchserlebnisse konzentrieren. Häufig benötigen die Opfer und ihre Familien aber auch eine weitergehende Erläuterung des Urteils, um z. B. das Strafmaß als angemessen einzuordnen und akzeptieren zu können.

Einigen der Familien wird mit dem Urteil einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewissermaßen der Ernährer entzogen, wofür das Opfer mitunter erneute Schuldzuschreibungen erhält: „Du hast die Familie zerstört“. Eine weitere Unterstützung im Sinne des Kindeswohls ist hier dringend angeraten. Ebenso bedarf einen Freispruch bei Gericht einer weiteren Erörterung mit der Familie, damit das Kind keine erneute Schuldzuschreibung von Seiten der Familie erhält. Darüber hinaus gibt es auch einzelne Gerichtsverfahren, in denen das Kind den Schutz der Familie für höherwertig einschätzt und sich selbst mit seiner Wahrheit durch Schweigen oder ausweichende Antworten zurück nimmt.

Zur Nachsorge für das Opfer und seine Familie gehören neben den abschließenden Beratungen zum Strafverfahren, der Begleitung bei Zivilverfahren auch die Vermittlung von spezialisierten Therapieangeboten und die Unterstützung bei der Realisierung von Anträgen und Erfordernissen nach dem OEG. Erneuter Beistand kann auch notwendig werden, wenn Verurteilte Hafturlaub und Haftentlassungen nutzen, um in der Wohnortnähe des Opfers und seiner Familie aufzutauchen. Auch hier bieten wir Kurzberatung und Unterstützung für die Familie an, um eine Retraumatisierung des Opfers zu verhindern.

Der sexuelle Missbrauch geschieht im Geheimen, zur Vorbeugung und Abwendung von erneuten Gefahren bietet STIBB e. V. nicht nur weitere Beratungskontakte bei Bedarf an, er lädt die Kinder und Familie auch zur Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten und Feiern ein, zu denen häufig auch die Fachkräfte und Verantwortungsträger von Land, Stadt und Kommune eingeladen sind.

Kooperation und Vernetzung im Rahmen des Opferschutzes

Zur Unterstützung und Beschleunigung von Verfahren wegen Sexualstraftaten an Kindern sind, wie oben beschrieben, eine qualifizierte Zusammenarbeit und ein fachlicher Austausch zwischen den verschiedenen MitarbeiterInnen von Institutionen,  Behörden und anderen Einrichtungen ein zentrale Aufgabe, für die sich die Beteiligten weiter einsetzen müssen. Ein kontinuierlicher Arbeitskreis, in dem die regional zuständigen DezernentInnen und VertreterInnen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Jugendämtern und freien Trägern vertreten sein sollten, kann die Entwicklung einer Kommunikationskultur im Sinne der betroffenen oder bedrohten Kinder entscheidend voranbringen. Auf diesem Weg können die noch bestehenden Hürden weiter abgebaut und Schnittstellen zwischen den Professionen und Institutionen überwunden werden.

Im gemeinsamen Austausch gilt es, das vorhandene Wissen um Opferschutz und Opferhilfe zu vertiefen und die professionellen Beziehungsstrukturen zu klären und zu respektieren. Um die Rollen- und Aufgabenverteilung der jeweiligen Berufsgruppen kennen zu lernen, diese zu koordinieren und ein Verständnis für die verschiedenen Professionen zu erwerben, sind Kommunikation und gemeinsame Praxiserfahrung im Umgang mit dem Einzelfall und dem komplexen Thema zu unterstützen und zu begleiten.

Darüber hinaus bedarf es zur Weiterentwicklung der Opferhilfe und dem Ausbau eines tragfähigen und kindorientierten Opferschutzes weiterer Qualifikationsmaßnahmen durch Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren und regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen mit den beteiligten Fachrichtungen. Für die professionellen und ehrenamtlichen Betreuer kindlicher Opferzeugen und ihrer Familien in Strafverfahren ist es wichtig, eine praxisorientierte Weiterqualifikation und Supervision anzubieten, um eine notwendige Reflexion zu sichern und möglichen Falschbeschuldigungen vorzubeugen.

Annelie Dunand

Verein STIBB e. V.                                                   Kleinmachnow, den 10.06.2011


Sozialpädagogische Hilfe für kindliche Opferzeugen

und ihre Familien im Strafverfahren bei Sexualdelikten

Kinder haben ein Recht auf ein sicheres Aufwachsen, Schutz und Geborgenheit. Dass dieses nicht immer gewährleistet ist, haben die öffentlich gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch in Institutionen und auch in Familien gezeigt.

Das Projekt möchte den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen,  durch Wissen um die Rechte und Möglichkeiten des Opferzeugen im Strafprozess und durch die Begleitung im Strafverfahren die Belastungen für das Kind und seine Familie zu minimieren. Die Viktimisierung bedeutet in den meisten Fällen von sexueller Gewalt eine erhebliche Stresssituation, deren zentraler Inhalt ein überwältigendes Gefühl von eigener Ohnmacht und Hilflosigkeit ist – und das sowohl für das Opfer als auch für die Angehörigen.

Emotionale und seelische Verletzungen gehören zu den gravierendsten Folgen der Straftat. Die Konsequenzen für die Gestaltung der Lebensperspektive entwickeln sich abhängig vom Einzelfall und können sehr schwerwiegend sein. Schulversagen, Trebe, Drogen, Missbrauch, Gewaltbereitschaft, Jugendkriminalität und Prostitution können beispielsweise zum agierenden Verhalten von Opfern gehören. Erhebliche Bindungs- und Beziehungsstörungen der Opfer zu ihren Familienangehörigen und anderen Bezugspersonen sind ebenfalls mögliche Folgen von sexueller Gewalt. Ein selbst- und fremdgefährdendes Verhalten kann bereits im Jugendalter beginnen und sich im Erwachsenenalter bis hin zu Täterverhalten zuspitzen. Mit professioneller Betreuung, Einfühlungsvermögen und Wahrnehmung der kindlichen Bedürfnisse können die möglichen Folgen und Schädigungen begrenzt werden.

Für eine qualifizierte sozialpädagogische Hilfe ist die Kenntnis und der stützende Umgang mit den kindlichen Belastungsfaktoren wie bspw. Angst und Panikattacken,  Abspaltungs- und Verleugnungsprozesse, Scham und Schuldgefühle ebenso notwendig wie die Kenntnis strafprozessualer Vorgänge. Eine Beeinflussung der Aussage der kindlichen Opferzeugen und eine eventuelle Retraumatisierung müssen auf jeden Fall vermieden werden. Unser Ziel ist es, den von sexueller Gewalt Betroffenen die notwendige Sicherheit zu geben, damit sie die Probleme selbst aktiv angehen können und sie ausreichend Schutz und Selbstvertrauen finden, um offen über ihre Erfahrungen im Rahmen des Strafprozesses zu berichten.

Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, bedürfen einer besonderen Form der Beachtung, Ansprache und Unterstützung, damit sie in ihren Ängsten und Nöten nicht allein gelassen und ihre direkten und indirekten Signale erkannt und als Hilferufe verstanden werden.

Unsere Opferhilfe und Zeugenbegleitung hat das Ziel, über die Wahrnehmung und Akzeptanz ihrer kindlichen Bedürfnisse eine Stabilisierung zu erreichen, damit sie, emotional unterstützt, ihre eigenen Interessen vertreten und ihren mit dem Strafverfahren verbundenen Belastungen als Opferzeugen standhalten können.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es eines offenen und auf den jeweiligen Einzelfall flexibel ausgerichteten Hilfeangebotes, das von den kindlichen Opfern und ihren Familien mit ihren jeweils spezifischen Anliegen angenommen werden kann.

Unsere Erfahrungen im Umgang mit kindlichen Opfern haben gezeigt, dass jedes Opfer sein eigenes Muster und seine eigenen Überlebensstrategien hat, auf sexuellen Missbrauch, Gewalt und Geheimniszwang zu reagieren, und die Folgen individuell verschieden sein können.

Folgen der sexuellen Gewalt an Kindern

Primäre und sekundäre Traumatisierung:

Eine exakte Trennung zwischen den primären und sekundären Traumatisierungen bei Opferzeugen in Strafverfahren ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Gleichzeitig gilt es zu beachten, ob Verhaltensauffälligkeiten bereits vor der Tat vorhanden waren oder in einem direkten bzw. möglichen Zusammenhang zur Tat stehen. Nach unseren Erfahrungen sind die primären Schädigungen des Kindes durch den sexuellen Missbrauch in aller Regel abhängig von

  • dem Alter des Kindes
  • dem Grad der Gewalt und der Bedrohung
  • der Nähe (Abhängigkeit) zum Täter
  • der Dauer der sexualisierten Gewalt
  • der An- oder Abwesenheit von zuverlässig schützenden Personen bzw. deren Reaktion auf die Signale der Betroffenen.

Das Ausmaß und die Folgen können im Einzelfall sehr verschieden sein.

Sie werden beeinflusst durch:

  • die Reaktion des sozialen Umfeldes
  • durch den Grad der Primärschädigung, von der auch die Sekundärschädigungen abhängig sind
  • durch die An- bzw. Abwesenheit stützender Familienmitglieder nach der Offenbarung
  • durch das Vorhandensein eines fachlich qualifizierten Beistands vor und während des Strafverfahrens
  • durch eine sachgerechte Information über den Verlauf, die Anforderungen und die möglichen Belastungen bei einem Strafverfahren
  • durch das Einverständnis des Opfers und seinen Wunsch nach einer Strafanzeige
  • durch die Unterstützung und Zuverlässigkeit des nicht beschuldigten Elternteils in Form einer eigenen polizeilichen Aussage
  • durch die sachkundige und kindgerechte Anhörung bei der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht
  • durch den sicheren Schutz vor dem Täter und möglichen Komplizen
  • durch die Möglichkeit des sofortigen Einschreitens bei erneuter Bedrohung
  • durch den/die qualifizierte/n GutachterIn (mit Erfahrung der spezifischen Dynamik dieser Opfer, gerade auch im Hinblick auf deren psychische Abspaltungsprozesse)
  • durch die Dauer des Verfahrens
  • durch überfordernde Belastungen vor, in und nach der Hauptverhandlung
  • durch eine qualifizierte Nachsorge

Nach unserer Erfahrung kann eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung der Opferzeugen während der gesamten Dauer des Strafverfahrens die möglichen Sekundärschädigungen, zu denen auch Retraumatisierungen gehören können, erheblich vermindern. Darüber hinaus ermöglicht unsere kindorientierte und fallspezifische Opferbetreuung, einen schützenden Einfluss auf das Lebensumfeld des Opfers zu nehmen – ein Lebensumfeld, das in vielen Fällen vom Täter in seinem Sinne gestaltet und derart manipuliert bzw. kontrolliert wurde, dass der sexuelle Missbrauch der Kinder nicht bewusst wahrgenommen und/oder eine frühe Aufdeckung verhindert wurde. Diese Involvierung und Eigenbetroffenheit der erwachsenen Bezugspersonen im inner- und außenfamiliären Lebenskontext von Opfern hat einen hohen Anteil an dem Schweigeverhalten der Kinder.

Nutzung und Ausbau der vorhandenen Strukturen für die Opferhilfe

Die Erkenntnisse und Konzepte von STIBB e. V., die aus der präventiven wie intervenierenden Praxis im Umgang mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und der Einbeziehung des jeweiligen Lebensumfeldes entwickelt wurden, unterstützen und sichern die Kontaktaufnahme mit den potentiellen kindlichen Opfern und tragen zur Begrenzung von mögliche Sekundärschädigungen wie auch zur Vermeidung von Falschbeschuldigungen bei.

Damit die betroffenen Kinder früher als bisher ihr Schweigen brechen und Hilfe in Anspruch nehmen, braucht es weiterhin eine Verstärkung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine Fortführung der  Qualifizierung der Fachkräfte im Sinne der Opferhilfe.

Die seit Jahren vom Sozial-Therapeutischen Institut aufgebaute interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung mit allen Professionen und Institutionen, die mit Kindern in Kontakt stehen, fördert sowohl den fachlichen Umgang von Seiten der Bezugspersonen und Fachkräften mit dem komplexen Problem von sexuellem Missbrauch wie auch einen vielseitigen Zugang zu kindlichen Opfern. Auch die jüngst in den Medien bekannt gewordenen Fälle in Institutionen bestätigen  die Notwendigkeit, dass Kinder und Jugendlichen noch wirksamer als bisher vor einer Viktimisierung durch sexuellen Missbrauch geschützt werden müssen.

Wenn kindliche Opfer in ihren Familien keinen Beistand erhalten, wenden sie sich sehr häufig an ihre Bezugspersonen im außerfamiliären Bereich, um Hilfe zu erhalten, wobei sie sich nur selten direkt und konkret äußern. Auch aus Angst vor möglichen (oft auch angedrohten) Konsequenzen finden viele nicht den Mut, ihr Schweigen zu brechen sondern hoffen, dass sie über ihr nonverbales Verhalten auffallen und angesprochen werden.  Häufig zeigen sie über ein plötzlich verändertes oder hoch auffälliges Agieren, dass etwas nicht stimmt. Wenn diese kindlichen Signale übersehen, ignoriert oder ohne mitfühlende Ansprache bei Seite geschoben werden, ziehen sich die Opfer zurück und verlieren häufig über lange Zeit den Mut – manchmal ein Leben lang -, sich erneut an ihre Bezugspersonen und Familien zu wenden. Erfolgreiche Zugangs- und Hilfekonzepte für Opferschutz und Opferhilfe setzen da an, wo Kinder und  Bezugspersonen sich aufhalten und geben beiden Anerkennung, Würdigung ihrer Sorgen und Hilfestellung bei den weiteren Handlungsschritten.

Häufig sind es erwachsene Personen aus dem Umfeld der potentiell Betroffenen, die einen ersten Verdacht schöpfen und um Rat und Unterstützung bitten, damit sie ihre Hilflosigkeit und Ängste überwinden können. Die Opfer testen die Reaktions- und Verhaltensweisen dieser Erwachsenen auf sie selbst und ihr gemeinsames Umfeld. Sie brauchen Schutz und ausreichend Sicherheit, damit sie über das Geschehen reden können. Um sich aus den Verstrickungen mit den Tätern zu lösen, brauchen betroffene Kinder einen mitfühlenden Kontakt zu Erwachsenen, fachliche Orientierung und qualifizierten Beistand. Auf diese Weise können viele Opfer die notwendige Kraft schöpfen, ihr Schweigen zu brechen und sich zur Wehr zu setzen.

Auch hier im Vorfeld einer Strafanzeige kann unsere Opferhilfe ansetzen, in dem sie nicht nur die Eltern und Familienangehörigen anspricht, sondern auch die weiteren Bezugspersonen in ihren Anliegen für das jeweilige Kind ernst nimmt und ihnen Information und Hilfe anbietet.  Unsere erfahrenen FachberaterInnen begeben sich an die Orte, zu denen sie gerufen werden bzw. an Orte, an denen sich die Kinder aufhalten, um mit ihnen, ihren Bezugspersonen und ihren Eltern in Kontakt zu kommen und erste fachliche Orientierung und Unterstützung anzubieten.

Eine solche Hilfestellung für das Kind und seine Bezugspersonen kann insbesondere bei dem Problem des sexuellen Missbrauchs entscheidend für eine erfolgreiche Beendigung und Abwehr z. B. mittels einer Strafanzeige sein.

Hohe Emotionalität, eigene Ängste und Projektionen auf Seiten der erwachsenen Bezugspersonen und Fachkräfte können den notwendigen sensiblen Umgang mit dem potentiellen Opfer zumindest erschweren, wenn nicht verhindern. Kenntnisse der Rechte und Möglichkeiten als Opfer und als Opferzeuge im Strafprozess sorgen in vielen Fällen für eine erste Beruhigung und Stabilisierung der Opfer und häufig auch der Bezugspersonen.

Die sozialpädagogische Opferhilfe im Vorfeld von Strafverfahren hat nicht nur einen erfolgreichen frühen Opferschutz zum Inhalt, sie trägt auch dazu bei, Falschbeschuldigungen aufzudecken und somit auch falschen Verurteilungen vorzubeugen.

Über unseren differenzierten Zugang zu auffälligen Kindern und die Inanspruchnahme von Hilfen für die kindliche Opfer und ihre Bezugspersonen können strafrechtliche Konsequenzen erfolgreich umgesetzt, Belastungen im Rahmen von Strafverfahren für die kindlichen Opfer und ihre Familien minimiert werden.

Sozialpädagogische Hilfe im Strafverfahren

In der Öffentlichkeit wurde die Bedeutung der fachkompetenten Opferbegleitung kindlicher Opferzeugen und Opferbetreuung bei Anzeige, Ermittlungsverfahren und bei der Hauptverhandlung verstärkt wahrgenommen. Einerseits wird eine Verbesserung der Stellung des Opfers in Strafverfahren gefordert und andererseits soll die Bereitschaft zur Strafanzeige erhöht werden, um den Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch effektiver zu gestalten.

Zu den Hauptaufgaben des Projektes gehört die sozialpädagogische Begleitung der kindlichen Opferzeugen für die gesamte Zeit des Strafverfahrens. Um dem Kind Halt und Orientierung zu geben und es bei den Anforderungen durch Strafverfahren zu entlasten, braucht es einen kontinuierlichen, fachkompetenten und emotional stärkenden Beistand, der es berät, zu den Terminen begleitet und bei Bedarf seine Bedürfnisse nach Schutz und Sicherheit vertritt.

Zu unseren Standards der Opferhilfe gehören neben dem niedrigschwelligen Angebot vor allem die Vermeidung von Wartezeiten, die Hilfeangebote vor Ort, das Angebot der getrennten Berater für das betroffene Kind und seine Eltern, die Vermittlung der kindlichen Interessen gegenüber den Eltern und weiteren Familienangehörigen sowie bei Bedarf auch Fahrdienste und Betreuung vor Ort bzw. in der Beratungsstelle.

Durch unsere umgehende Hilfestellung, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden, können sowohl innerfamiliäre Krisen, die die Opfer zusätzlich belasten, begrenzt und Sekundärschädigungen weitgehend vermieden werden.

Struktur der sozialpädagogischen Hilfe für kindliche Opfer und Opferzeugen vor und in Strafverfahren wegen Sexualdelikten des STIBB e. V.

Opferschutz im Vorfeld von Strafverfahren

– Telefonische Kontaktaufnahme der Hilfesuchenden

– Informations- und Orientierungsgespräche

– Erstberatungen Kinder und deren soziales Umfeld –

nach Bedarf und Vereinbarung auch vor Ort

– Erörterung der Probleme zum Schutz und zur Sicherheit von Kindern

– Klärung von möglichen Falschbeschuldigungen im Vorfeld von Verfahren

– Beratung von betroffenen Kindern, ihren Familien und dem Umfeld

zur Vermeidung von Sekundärschädigungen

– Stärkung der Kinder zur Selbstbehauptung und Abwehr von Gewalt

– Unterstützung zur Motivation einer Strafanzeige

– Angebote zur Kontaktaufnahme und Begleitung zu den Ermittlungsbehörden u. a.

Opferschutz während Strafverfahren

1. Im Kontext der Anzeige

– Gespräche mit kindlichen Opferzeugen und ihren Eltern

– Information über das Strafverfahren allgemein

– Kooperation mit allen am Kind beteiligten und zuständigen Kräften

– Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendämtern, Ärzten etc.

– Klärung für das Opfer mit seiner Familie zur Sicherstellung des Schutzes

2. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens

– Spielstunden mit kindlichen Opferzeugen

– Beratung der Eltern bzw. Familien, bei Bedarf auch mit dem Umfeld

– Begleitung zu Gutachtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Polizei

– Vermittlung von Angeboten im Rahmen der Jugendhilfe

– Einzelbetreuung in Krisen- oder Bedrohungssituationen

– Beratung des sozialen Umfeldes für einen angemessenen

Umgang mit dem Opferzeugen

– Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten,

wie z. B. Weißer Ring, Landesamt für Versorgung etc.

3. In der Hauptverhandlung

– Information über den Verlauf des Gerichtsverfahrens

– Besuch bei den zuständigen Gerichten

– Begleitung der Opfer und Familien zum Gericht

– Betreuung während der Hauptverhandlung

– Aussage als Zeuge/Zeugin auf Wunsch des Gerichtes

4. Nachsorge

– Informationen über das Urteil, dessen Bedeutung und die Folgen

– Opfer-, Eltern- und Umfeldgespräche

– Vermittlung von Therapie- und Beratungsangeboten bei Bedarf

– Integration in neue soziale Lebensräume oder Freizeitaktivitäten

5. Kooperation und Vernetzung mit Fachkräften

zur Stützung bei rechtlichen Interventionen

– Fachgespräche zu Einzelfällen im Vorfeld von Strafverfahren

– Fachberatungen mit am Opferschutz beteiligten Professionellen

– Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter in Institutionen

– Inhaltliche und themenspezifische Begleitung der regionalen

und überregionalen Kooperationen und Vernetzung

– Initiierung  und Durchführung von Arbeitskreisen zum Opferschutz mit Justiz

und Polizei

– Interdisziplinärer Austausch zur Verbesserung des Opferschutzes

– Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Information über die Opferhilfe

Ermittlungsverfahren

Opfer von Sexualstraftaten brauchen Mut und Zuspruch, um Scheu und Scham zu überwinden, um vor fremden Personen und Autoritäten ihre intimsten Erfahrungen ansprechen zu können. Unser Angebot, die Opferzeugen zur Polizei bzw. zur Staatsanwaltschaft zu begleiten, reduziert Ängste und Panik vor der fremden Situation.

In besonders belastenden Situationen und bei massiven Vorbehalten gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft können wir anregen, das Kind in vertrauten Räumlichkeiten anzuhören. Im Sinne des Opferzeugen wäre es wünschenswert, dass es wählen kann, ob und welche/n BeraterIn es bei der Vernehmung dabei haben möchte, damit es besser die emotionalen Belastungen überwinden kann. Eine Anwesenheit der Mutter während der Vernehmung kann nach unserer Beobachtung häufig eher eine zusätzliche Belastung für das Opfer darstellen. Gründe hierfür können die eigene emotionale Betroffenheit, mögliche Vorwürfe von Seiten der Mutter oder eine mögliche andere Mutter-Kind-Beziehungsstörung sein. Dennoch ist es wichtig, die primäre Bezugsperson (die Mutter) zu motivieren, in der Nähe zu bleiben, jedoch das Kind, wenn es das selbst so will, dem/der vernehmenden Beamten/Beamtin und seinem/seiner ausgewählten BetreuerIn anzuvertrauen. Wichtig bleibt, dass das Kind die ausdrückliche Genehmigung zum Reden von der Mutter bzw. bei außerfamiliärem Missbrauch von den Eltern erhält. Ein verbales und/oder nonverbales Sprechverbot von Seiten des Täters kann so aufgehoben und die Angst vor den durch ihn angedrohten Folgen minimiert werden.

Nach der Vernehmung sind gemeinsame Gespräche mit dem/der BetreuerIn und dem Opferzeugen und gegebenenfalls auch mit den Eltern sehr wichtig, um mögliche Fragen der Vorgehensweise der Polizei zu beantworten und Gefahren zusätzlicher Kränkungen und Ängste, die durch die Aktualisierung der traumatischen Erlebnisse aufkommen können, zu begegnen. Die Möglichkeit der sozialpädagogischen Begleitung in der Folgezeit stützt die Bereitschaft, notfalls für eine weitere Vernehmung zur Verfügung zu stehen. Hierzu gehört auch bei Bedarf die Begleitung zum/zur speziell erfahrenen GutachterIn, der/die die Glaubwürdigkeit der Aussagen festzustellen hat.

Das Ziel nur einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren können wir im Sinne des Opferschutzes nur unterstützen. Gleichzeitig ist im Einzelfall zu überprüfen, inwie-weit der/die ErmittlungsrichterIn beim Amtsgericht eine zusätzliche Anhörung des Kindes unmittelbar nach Aufdeckung des Tatgeschehens durchführen sollte, um die Aussagen gerichtlich verwertbar zu halten.

Um einen massiven Druck mit neuen Schuldvorwürfen bis hin zur Bedrohung des Opfers, seine Aussage zurückzunehmen, und damit eine Retabuisierung der Tat innerhalb der Familie zu verhindern, sind Gespräche mit den Eltern, der Mutter und der Familie sowie gegebenenfalls mit dem Umfeld dringend anzuraten. Je sicherer das Umfeld des/der Geschädigten die Entscheidung zum Strafverfahren mitträgt, desto stabiler kann sich das kindliche Opfer während des Verfahrens verhalten und Ängste gegenüber dem Täter bewältigen. Die Erlaubnis zum Reden von Seiten der nächsten Bezugspersonen, der sichere Schutz und eine sachkundige Vertrauensperson können während des Strafverfahrens die Belastungen des Opfers minimieren und so zu einem Erfolg des Strafverfahrens entscheidend beitragen.

Während der häufig langen Zeitspanne zwischen den Zeugenvernehmungen und der Hauptverhandlung ist darauf zu achten, dass der Schutz des Kindes gewährleistet ist und es bei Bedarf zusätzliche Angebote im Rahmen von Beratung oder der offenen Kinder- und Jugendarbeit erhält, die das betroffene Kind fördern und unterstützen.

Jede neue Nachricht von Seiten der Polizei und Justiz bedeutet für das Opfer eine neue Belastung, die es gemeinsam mit dem/der OpferbetreuerIn zu bewältigen gilt. Eine klare und differenzierte Aufgaben- und Rollenverteilung der verschiedenen am Strafverfahren beteiligten Personen gibt dem Kind die mögliche Transparenz und Sicherheit. Spätestens die Staatsanwaltschaft sollte auf einen Vertrauensbeistand im Strafverfahren hinwirken. Gleichzeitig ist anzustreben, dass der Vertrauensbeistand auch bei den polizeilichen Anhörungen respektiert wird.

Hauptverhandlung

Mit dem Termin der Hauptverhandlung beginnt ein neuer Abschnitt mit besonderer Herausforderung und potentiell verstärkten Belastungen für die kindlichen Opferzeugen und ihre Familien.

Die Vorbereitung des Opferzeugen auf die Hauptverhandlung beginnt mit kindgerechter Information über den üblichen Ablauf des Verfahrens und über seine Rechte und Möglichkeiten als Zeuge/Zeugin in dem Verfahren. Äußerst hilfreich ist hier, wenn das Opfer eine/n VertreterIn der Nebenklage hat, den es mit seinem/seiner BetreuerIn aufsuchen kann. Hier kann es genau über die juristischen Schritte in der Hauptverhandlung informiert werden und dadurch an Sicherheit gewinnen, so dass es weiß, dass es juristisch im Verfahren vertreten wird.

Mit einem Besuch im Gericht kann das Opfer die Gerichtssäle und auch den Ort eines möglichen Aufenthaltes vor der Zeugenvernehmung kennenlernen. Häufig will es wissen, wo die Beteiligten des Gerichtsverfahrens, es selber und der Täter sitzen. Die Angst vor der Begegnung mit dem Täter (und dem teilweise unausweichlichen Blickkontakt) stellt eine zentrale Belastung dar. Die Versicherung, dass entweder der/die Staatsanwalt/Staatsanwältin oder auch der/die NebenklägerIn eine Abwesenheit des Beschuldigten während der Aussage des Kindes vor Gericht beantragen können, bewirkt häufig eine erste Beruhigung.

Während der Hauptverhandlung muss darauf geachtet werden, dass das Kind sich nicht in den Gerichtsfluren oder im Wartezimmer für alle übrigen Zeugen aufhalten muss, bis es aufgerufen wird. Ein spezielles Kinderzimmer in den Gerichten, in dem das Kind und sein/e BetreuerIn sich während der Wartezeit, die möglichst kurz gehalten werden soll, aufhalten können, ist erstrebenswert, um es vor den befürchteten Begegnungen mit dem Täter oder anderen ihm nahestehenden Personen weitestgehend zu schützen. Bis zur Einrichtung eines solchen Raumes sollte dem Zeugen erlaubt werden, die im Gerichtsgebäude vorhandene Kantine mit seinem/seiner BetreuerIn aufzusuchen. Die oft unübersehbaren Wartezeiten müssen fachkompetent begleitet werden. Das persönliche Abholen des Kindes durch den/die NebenklägerIn vermittelt eine notwendige Achtung und Fürsorge der Justiz gegenüber dem Kind. Ein Aufruf über den Lautsprecher wirkt unpersönlich und hält das Kind in den Gerichtsfluren und gemeinsamen Wartesälen fest. Nach der Vernehmung kann es ebenso wichtig sein, dass das Kind vom/von der Nebenkläger/In oder BetreuerIn wieder in seinen geschützten Raum begleitet wird. Wichtig ist ferner, dass die Öffentlichkeit bei der Aussage des Kindes ausgeschlossen wird und besonders bei einer größeren Zahl der Verfahrensbeteiligten sich der/die Vorsitzende RichterIn möglichst in die Nähe des Kindes begibt, wenn er/sie die Befragung durchführt. Grundsätzlich ist es zur Begrenzung der Sekundärschädigung während des Strafverfahrens notwendig, das Opfer nicht zu instrumentalisieren. Es gilt, dass das Opfer sich mit seinen Interessen (unter Berücksichtigung von Alter und Grad der Schädigung) soweit wie möglich angenommen fühlt und seine eigene Form der Selbstbehauptung Berücksichtigung findet. Hier können Erklärungen über die jeweiligen prozessualen Abläufe und Verfahrensnotwendigkeiten das Opfer stabilisieren und darüber zum erfolgreichen Abschluss des Strafprozesses beitragen.

Jeder erfolgreich abgeschlossene Strafprozess ist auch als vorbeugende Maßnahme für das Kind, seine Familie und sein Umfeld zu werten.

Nachsorge

Nach der Aussage des Opfers vor Gericht und dem Gerichtsurteil endet für den Richter, die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls den/die GutachterIn das Verfahren. Für das Opfer und seine Familie kann diese Phase bei erfolgreicher Bewältigung eine befreiende und rehabilitierende Wirkung haben. Mit dem Gerichtsurteil nimmt das Opfer wahr, dass seinen Aussagen geglaubt wird und die im Raum stehenden Zweifel, die Kinder sehr belasten, ausgeräumt sind.

Mit dem Urteil kann das Kind große Teile seiner Betroffenheit bewältigen, seine Schuldgefühle zurücklassen und sich selbstbewusst auf die Aufarbeitung seiner Missbrauchserlebnisse konzentrieren. Häufig benötigen die Opfer und ihre Familien aber auch eine weitergehende Erläuterung des Urteils, um z. B. das Strafmaß als angemessen einzuordnen und akzeptieren zu können.

Einigen der Familien wird mit dem Urteil einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewissermaßen der Ernährer entzogen, wofür das Opfer mitunter erneute Schuldzuschreibungen erhält: „Du hast die Familie zerstört“. Eine weitere Unterstützung im Sinne des Kindeswohls ist hier dringend angeraten. Ebenso bedarf einen Freispruch bei Gericht einer weiteren Erörterung mit der Familie, damit das Kind keine erneute Schuldzuschreibung von Seiten der Familie erhält. Darüber hinaus gibt es auch einzelne Gerichtsverfahren, in denen das Kind den Schutz der Familie für höherwertig einschätzt und sich selbst mit seiner Wahrheit durch Schweigen oder ausweichende Antworten zurück nimmt.

Zur Nachsorge für das Opfer und seine Familie gehören neben den abschließenden Beratungen zum Strafverfahren, der Begleitung bei Zivilverfahren auch die Vermittlung von spezialisierten Therapieangeboten und die Unterstützung bei der Realisierung von Anträgen und Erfordernissen nach dem OEG. Erneuter Beistand kann auch notwendig werden, wenn Verurteilte Hafturlaub und Haftentlassungen nutzen, um in der Wohnortnähe des Opfers und seiner Familie aufzutauchen. Auch hier bieten wir Kurzberatung und Unterstützung für die Familie an, um eine Retraumatisierung des Opfers zu verhindern.

Der sexuelle Missbrauch geschieht im Geheimen, zur Vorbeugung und Abwendung von erneuten Gefahren bietet STIBB e. V. nicht nur weitere Beratungskontakte bei Bedarf an, er lädt die Kinder und Familie auch zur Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten und Feiern ein, zu denen häufig auch die Fachkräfte und Verantwortungsträger von Land, Stadt und Kommune eingeladen sind.

Kooperation und Vernetzung im Rahmen des Opferschutzes

Zur Unterstützung und Beschleunigung von Verfahren wegen Sexualstraftaten an Kindern sind, wie oben beschrieben, eine qualifizierte Zusammenarbeit und ein fachlicher Austausch zwischen den verschiedenen MitarbeiterInnen von Institutionen,  Behörden und anderen Einrichtungen ein zentrale Aufgabe, für die sich die Beteiligten weiter einsetzen müssen. Ein kontinuierlicher Arbeitskreis, in dem die regional zuständigen DezernentInnen und VertreterInnen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Jugendämtern und freien Trägern vertreten sein sollten, kann die Entwicklung einer Kommunikationskultur im Sinne der betroffenen oder bedrohten Kinder entscheidend voranbringen. Auf diesem Weg können die noch bestehenden Hürden weiter abgebaut und Schnittstellen zwischen den Professionen und Institutionen überwunden werden.

Im gemeinsamen Austausch gilt es, das vorhandene Wissen um Opferschutz und Opferhilfe zu vertiefen und die professionellen Beziehungsstrukturen zu klären und zu respektieren. Um die Rollen- und Aufgabenverteilung der jeweiligen Berufsgruppen kennen zu lernen, diese zu koordinieren und ein Verständnis für die verschiedenen Professionen zu erwerben, sind Kommunikation und gemeinsame Praxiserfahrung im Umgang mit dem Einzelfall und dem komplexen Thema zu unterstützen und zu begleiten.

Darüber hinaus bedarf es zur Weiterentwicklung der Opferhilfe und dem Ausbau eines tragfähigen und kindorientierten Opferschutzes weiterer Qualifikationsmaßnahmen durch Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren und regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen mit den beteiligten Fachrichtungen. Für die professionellen und ehrenamtlichen Betreuer kindlicher Opferzeugen und ihrer Familien in Strafverfahren ist es wichtig, eine praxisorientierte Weiterqualifikation und Supervision anzubieten, um eine notwendige Reflexion zu sichern und möglichen Falschbeschuldigungen vorzubeugen.

Annelie Dunand

Verein STIBB e. V.                                                   Kleinmachnow, den 10.06.2011

 

Wir bieten Hilfe an für Kinder, die potentiell Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, und ihre Familien. Kinder, die Opfer geworden sind, bedürfen einer besonderen Form der Beachtung, Ansprache und Unterstützung, damit sie in ihren Ängsten und Nöten nicht allein gelassen und ihre Hilferufe verstanden werden. Wir bieten Ihren Kindern und Ihnen diese Unterstützung und beraten und begleiten Sie.

Wir wissen, dass es schwer ist über einen Verdacht, dass dem Kind etwas angetan wurde, zu sprechen. Wir wollen dazu beitragen, dass Sie Mut finden, sich Hilfe zu holen, damit Sie die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen und das Kind in seiner Not nicht alleine bleibt.

Dafür bieten wir Kindern und ihren Familien ein offenes und auf den jeweiligen Einzelfall flexibel ausgerichtetes Hilfeangebot.

Das Kind steht im Zentrum unserer Arbeit!

Zu unserer Opferhilfe gehört vor allem die Vermeidung von Wartezeiten, die Hilfeangebote vor Ort und das Angebot der getrennten Berater für das betroffene Kind und seine Eltern. Bei Bedarf bieten wir auch Fahrdienste an. Durch unsere umgehende Hilfestellung, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden, können sowohl innerfamiliäre Krisen, die die Opfer zusätzlich belasten, begrenzt und Sekundärschädigungen weitgehend vermieden werden.

Unsere Beratung und Begleitung für potentielle kindliche Opfer und ihre Familien:

  • Sofortige (telefonische) themenspezifische Beratung für die Hilfesuchenden
  • Vermittlung der kindlichen Interessen gegenüber den Eltern und weiteren Familienangehörigen
  • Einzelfallbezogene Beratungssettings für Kinder und Angehörige
  • Entlastung und Stärkung der betroffenen Minderjährigen und ihrer Familien
  • Fachliche Unterstützung für den Umgang mit Betroffenen und Angehörigen
  • Bedarfs- und themenspezifische Wissensvermittlung sowie fachliche Begleitung
  • Orientierung am Bedarf, den Fragen und Wünschen der Hilfesuchenden
  • über strafrechtliche Maßnahmen und sozialpädagogische Hilfen zu informieren
  • Hilfestellung für weitere Beteiligte und präventive Maßnahmen für das Umfeld
  • Begleitung im Rahmen von Strafverfahren und psychosoziale Prozessbegleitung
  • Begleitung von Opfern und Eltern zur Polizei, Ärzten, Ämtern und Gerichten
  • Förderung der Anzeigebereitschaft und Aussagefähigkeit der Opfer
  • Nachsorge und Vermittlung weiterer Hilfemaßnahmen

Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind oder ein bekanntes Kind eventuell Opfer sein könnte und Sie Beratung brauchen, melden Sie sich bei uns um Unterstützung und Hilfe zu bekommen.

Rufen Sie uns gerne an unter +49 (0) 332 03 2 26 74 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@stibbev.de. Wir sind von montags bis freitags zwischen 9:00 und 19:00 Uhr für Sie erreichbar.

 

Kostenlose, schnelle und flexible Beratung

 

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Montags bis Freitags 9:00 – 19:00 Uhr:

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