Beteiligte bei strafrechtlichen Interventionen

Ziele des Strafrechts:

  • Abschreckung durch öffentliche Bestrafung
  • Umfassende Tataufklärung
  • Täter bessern durch Sanktionen und Strafe
  • Vermeidung von Verfahrensfehlern
  • Vertrauensbeistand / Nebenklage
  • Schutz des geschädigten Kindes
  • Vermeidung sekundärer Viktimisierung
  • Bereitstellung von Opferhilfe
  • Prävention

Beteiligte bei familiengerichtlichen Interventionen


Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls:

  • Auflageerteilung z.B. Hilfen zur Erziehung
  • Ermahnungen und Verwarnungen
  • Androhung von Zwangsgeld
  • Bestellung eines Verfahrenspflegers
  • Entziehung der elterlichen Personensorge oder einzelner Befugnisse
  • Klärung des Umgangsrechts
  • Auflagenerteilung für Dritte (z.B. Kontaktverbot)