Anhörung im Landtag Brandenburg 29.3.2006, 
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Dipl. Soz. Annelie Dunand, Leiterin des Sozialtherapeutischen Instituts
Berlin Brandenburg (STIBB) e. V.

Kurze Vorstellung des STIBB e. V.

Im Interesse eines niedrigschwelligen Hilfeansatzes zur Abwendung von akuter Kindeswohlgefährdung haben wir von Beginn an sowohl eine Telefonbereitschaft als auch einen Krisen- und Fahrdienst eingerichtet. Dieser Kinderschutzansatz, der keine Wartezeiten garantiert  und die Kinder und Familien da aufsucht, wo sie sich befinden, hat sich bewährt. Die umgehende Unterstützung der Hilfesuchenden, die sich in aller Regel erstmals über das Telefon melden und ihre fachkompetente Beteiligung an der Prüfung  der Gefahrenpotentiale, haben den Zugang zu den Kindern und Familien sichern helfen.

Die bekannte Überweisungspraxis ist bei Verdacht von Gefährdung des Kindeswohl  gerade bei den schwer zugänglichen Risikofamilien häufig wenig erfolgreich. So bemühen wir uns beispielsweise, bei Meldung die Ärzte selbst aufzusuchen oder zumindest gemeinsam mit dem Arzt einen telefonischen Kontakt im Beisein des Patienten herzustellen. In einigen Fällen waren die Ärzte auch bereit, mit ihren Patienten unsere Beratungsstelle direkt aufsuchen.

Der Zugang zu weiteren Beratungshilfen für schwer erreichbare Familien kann nach unserer Erfahrung mit dieser Haltung in jedem Fall verbessert werden. Unsere Sorge für diese Familien wird auch von einfachen Eltern wahrgenommen.

Die Überweisungs- und Delegationspraxis hingegen wirkt subjektiv bei
vielen dieser Familien wie eine Distanzierung und Abschiebung, bzw. ein nicht ernst nehmen ihrer formulierten Problemen.

Ärzte, die Signale von möglichen Gefährdungen wahrnehmen, brauchen aber auch eine angemessene Honorierung für ihre Beratung.
Ein finanzieller Aufwand, der in jedem Fall den betroffenen Kindern zu Gute kommt und effektiv eingesetzt ist. Die Behandlung von Folge- und Langzeitschäden bei Vernachlässigung, Verwahrlosung und Misshandlung sind erheblich teurer, als die Kosten für den Aufbau eines landesweiten medizinischen Frühwarnsystems, das sich bewusst und gezielt mit den weitergehenden Hilfen und sozialen Frühwarnsystemen vernetzt.

Aus unserer landesweiten Multiplikatorenarbeit und der Gewaltprävention an Schulen haben wir darüber hinaus den Konflikt mit der Schul- und Kita-Reihenuntersuchung ebenfalls wahrgenommen.
Erlauben Sie uns hier einen anderen zusätzlichen Hinweis, den wir von Eltern und Schulen/Kitas wahrgenommen haben: Ein Rückgang der untersuchten Kinder kann zum einen auch mit der Sorge der Eltern zu tun haben. Mit Eltern, die bekümmert sind, dass ihre Kinder unfreundlich und forsch von den zumeist älteren Kreisärzten angesprochen werden und diese  sich abgefertigt fühlen. Diese Ärzte, so wird zumindest von den Eltern vermutet, besitzen nicht oder nur teilweise die notwendige Qualität und Kompetenz die Kinder zu untersuchen und Defizite festzustellen. Viele Eltern lassen die Kinder einfach zu Hause, wenn eine Reihenuntersuchung ansteht.
Zum anderen gibt es aber auch Eltern mit Problemen der Kindeswohlgefährdung, also Eltern, die etwas zu verbergen haben und nicht gewillt sind, ihr Kind von dem Amtsarzt untersuchen zu lassen, da dieser Sachverhalte aufgedeckt könnte, die sie ja gerade geheim halten wollen. Information und Motivierung der Eltern wird sehr wichtig sein.

Bei der Verpflichtung zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sollten die Probleme der Qualifizierung und der Elternbeteiligung im Vorfeld mit bedacht werden.

Im Rahmen unserer landesweiten Opferarbeit, die vom Justizministerium unterstützt wird, haben wir kindliche Opferzeugen kennen gelernt, die neben dem Problem der Gewalterfahrung, weshalb sie in unserer Betreuung waren, auch deutliche Anzeichen von Verwahrlosung hatten.

Über Monate lehnte beispielsweise eine Mutter ab, mit dem Jugendamt in Verbindung zu treten und Hilfe für ihre Kinder zu beantragen, da sie befürchtete, dass dieses ihr die Kinder wegnehme.

Der Sohn war 12 Jahre und hatte nach eigenen Angaben noch nie einen
Zahnarzt gesehen, auch seine Neurodermitis wurde nicht ausreichend behandelt, still litt er unter den körperlichen Schmerzen. Erst als die Zahnschmerzen auf unserer Jungenreise so massiv wurden, dass wir sie bemerkten, ergriffen wir die Initiative und gingen mit ihm in die Zahnklinik. Hier wurden wir von dem Zahnarzt alarmiert, dass seine Zähne in einem äußerst schlechten Zustand seien. Trotz Ansprache fand die Mutter, die selbst mit ca. 37 Jahre Jahren keine Zähne mehr im Mund hat, keinen Zugang zum Zahnarzt.

Da dieser Junge wie auch ein Geschwisterkind mindestens 12 Monate keine Schule besucht hatten, informierten wir das Familiengericht, dass hier zumindest mit einer Beauflagung der Mutter, für den Schulbesuch zu sorgen und eine ambulante Hilfe für die Kinder zuzulassen, reagierte, eine Maßnahme die erfolgreich ist.

Dieser Fall zeigt u. a., dass die Kontrolle für die medizinische Versorgung an unabhängigen Orten (z.B. Krankenkassen) geführt werden sollte.

Als Kinderschutzeinrichtung können wir die Veränderungen bzw. Präzisierungen des neuen Sozialhilfegesetzes VIII – kurz Kick – genannt, die die Garantenpflicht und das Wächteramt des Staates hervorheben,
nur begrüßen können. Das inzwischen viel diskutierte zu etablierende
Frühwarnsystem, zielt neben dem angestrebten Hilfenetz für belastete Schwangere und jungen Mütter auf den Wöchnerinnenstationen zu Recht auf die Wahrnehmung von Gefährdungspotentialen  in Kindergrippen und Kitas . Gegenwärtig halten wir jedoch die Erzieherinnen für überfordert, sich solchen komplexen Problemzusammenhängen alleine erfolgreich zu stellen.

Wir sollten und müssen darauf achten, dass hier die Kitas, die neben
den Eltern als 2. Sozialisationsinstanz genannt werden, auch tatsächlich
die fachliche Unterstützung erhalten, die sie benötigen, wenn sie Kindeswohlgefährdung vermuten und diese im Sinne des Kindes abklären sollen.
Wir haben beispielsweise aktuell einen Fall eines 2 1/2 jährigen Mädchens mit erheblichem Verdacht eines sexuellen Missbrauchs, das von der Mutter rausgenommen wurde, nachdem das Jugendamt diese mit dem Verdacht konfrontierte. Wann und wie Eltern bei Gefährdungsverdacht einzubeziehen sind, wenn davon ausgegangen werden muss, dass die
Eltern die Schädiger sind, muss tatsächlich weiter fachkompetent diskutiert werden.

Auch die aktuelle Forderung nach geregelten Verfahrenswegen und Zuständigkeiten ist aus unserer Sicht sehr zu unterstützen, wobei wir hier aber auch auf die notwendigen Rückmeldung der geleisteten Hilfe hinweisen. Der Austausch der Professionen, zu denen hier vor allem die Zusammenarbeit zwischen Medizin und Jugendhilfe gehört, ist nach unserer Erfahrung zur Abwendung von Risiken für Kindeswohlgefährdung und zur Begrenzung der Schädigungen durch Vernachlässigung und Gewaltanwendung bei Kindern und Jugendlichen dringend erforderlich. Hier Dank den Ärzten, die uns schon so manches Mal bei einer kurzfristig notwendigen Klärung der Gefährdung unterstützt haben.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass wir aus unserer langjährigen Kinderschutzpraxis, sowohl Verpflichtung zur Vorsorgeuntersuchungen bis zum Kindergartenalter als auch die Untersuchungen der von Kindertagesstätten und Tagespflege betreuten Kinder zur Früherkennung von Beeinträchtigungen befürworten. Was wir uns zusätzlich wünschen, wäre ein Kontrollsystem für Kinder, die keinen Kindergarten und keine Tagespflege für ihre Kleinkinder in Anspruch nehmen.

Wobei wir auch darum bitten, ein besonders Augenmerk auf die Kinder- und Jugendlichen aus Risikofamilien, die in Heimen und Pflegestellen untergebracht sind, zu halten.
Das Problem der Doppelfinanzierung im Rahmen der Jugendhilfe  bei stationärer Unterbringung und gleichzeitiger ambulanter Beratung für die Eltern und gegebenenfalls auch für die Kinder, hat uns bereits erreicht. In diesen Fällen sind diese Kinder bei Familienbesuchen und auch bei der Rückkehr in die Familien ohne ausreichenden Schutz, da Veränderungen in Risikofamilien sich bekannter Maßen nicht von selbst einstellen.

Um den besonderen Risiken für Kindeswohlgefährdung, zu denen u. a. Armut, frühe und ungewollte Schwangerschaft, fehlende soziale Unterstützung, Isolationsgefühle, eigene Missbrauchserfahrungen, Depressionen andere psychische Erkrankungen, Alkohol- und Drogenprobleme sowie Eltern mit krimineller Karrieren gehören, frühzeitig zu begegnen, bedarf es weiterer präventiever Veränderungen,
die jedoch ohne finanzielle Investitionen nicht zu erhalten sind. Nach unserer Meinung sind es Investitionen, die sinnvoll und effektiv sind, da die dazu beitragen, die Langzeitkosten für die Behandlung von Erkrankungen, Entwicklungsverzögerungen und weiteren Schädigungen zu begrenzen.

Eine besondere Risikogruppe für Kindeswohlgefährdungen haben wir in den letzten Jahren neben den gewaltorientierten Partnern bei den psychisch erkrankten Müttern wahrgenommen, deren Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Kinder zumindest im Rahmen der Jugendhilfe bislang weitgehend unbekannt ist.

Hier wäre dringend eine flächenbildende Fortbildung und verlässliche Kooperation zwischen Medizin und Jugendhilfe von Nöten.

Die nachfolgenden Bespiele zeigen die vielfältigen Probleme,
denen wir uns  in Zukunft weiter stellen müssen:

In einem Fall baten uns Pflegeeltern um Beratung, da sie nicht verstehen konnten, wieso ihr Pflegekind trotz Kenntnis der schweren psychischen Erkrankung der Mutter vom Jugendamt zurückgeführt wurde.

Krisenweg:
Mit 6 Jahren kam das Mädchen einer psychisch kranken Mutter erstmals in eine  Pflegefamilie. Seit dem 4. Lebensjahr erlebte das Kind aufgrund wiederholter Erkrankung  und verschiedener
Suizidversuche der Mutter immer wieder Fremdaufenthalte in anderen Familien und in Heimen, die mit wiederholten Rückführungen in die Familie endeten. Das Mädchen fühlt sich inzwischen für die Mutter verantwortlich, es macht sich Sorgen um die Mutter und zeigt  selbst erhebliche Essstörungen, Lustlosigkeit und Konzentrationsschwäche.

Aufgrund eines erneuten Suizidversuches erhielt das Jugendamt vor der Aufnahme in die Pflegefamilie das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Mädchen verblieb insgesamt 21 Monate in der Pflegefamilie. Obwohl die Mutter während dieser Zeit erneut mehrfach in die Klinik eingewiesen wurde, beschloss das JA nach einem Jahr die Rückführung, wenn die Mutter psychisch gefestigt sei. Jugendamt plant eine Mutter-Kind-Kur, die mit einem Gutachten über die Erziehungsfähigkeit verbunden werden sollte.

Die nachfolgenden unbegleiteten Besuchskontakte zur Mutter verstärken die Symptomatik des Kindes.

Noch vor Genehmigung der Kur wird Sarah zur Mutter zurückgegeben.
Die später begonnene Kur wird ebenso wie frühere Therapien abgebrochen.
Sarah wird nach wenigen Monaten erneut in einem Heim untergebracht.

Fazit: Die Gefahrenpotentiale, die der Pflegedienst wahrnimmt und artikuliert, werden vom ASD ignoriert, das beteiligte Gesundheitsamt, das die Mutter psychologisch betreut, hat weder das Kind gesehen, noch an dem Hilfeprozess teilgenommen. Eine Kooperation zu Gunsten des Kindes kam nicht zustande.

Dieses Beispiel zeigt u. E. die Bedeutung eines Hilfeverbundes sowohl zwischen den verschiedenen Diensten des Jugendamtes, als auch zwischen den verschiedenen Ämtern einer Stadt oder eines Kreises, in den auch den auch die behandelnden Ärzte einbezogen werden sollten. Der Mangel an  Kooperationsfähigkeit und Kooperationswilligkeit der verschiedenen Fachkräfte bedeuteten für dieses Kind wiederholte Trennungen. Es bleibt zu hoffen, dass es hier nun bleiben kann.

Das zweite Beispiel macht die Konflikte zwischen Elternrecht und Kinderschutz deutlich und zeigt die hohe Verantwortung, die auch von Ärzten und Gutachtern zum Wohle der Kinder getragen werden muß.

Das Mädchen Susanne, geb. August 2004, kommt mit 11 Tagen zur Pflegefamilie.

Mutter leidet seit 1999 an einer paranoiden Schizophrenie. Sie befindet sich zur Zeit der Geburt in der geschlossenen Psychiatrie.

Ab September 2004  werden erste Besuchskontakte, zunächst in der Psychiatrie und später in der Wohnung der Mutter, realisiert. Da Susanne heftige Abwehrreaktionen zeigt, werden die Kontakte in das Haus der Pflegefamilie verlegt.

Im November 2004 wird die Mutter erneute in die Klinik eingewiesen. Die Behandlung wird vorzeitig abgebrochen mit dem Hinweis, dass die Mutter weder therapierbar noch medikamentös einstellbar wäre.

Von November 2004 bis Juni 2005 werden wöchentliche Besuche auf 2 Stunden festgelegt. Die begrenzten  Besuchskontakte zeigen eine deutliche Beziehungsstörung der Mutter, auf die das Kind mit Abwehr reagiert.

Im April 2005 gibt es einen Mitarbeiterwechsel im Jugendamt. Im Hilfeplangespräch wird festgehalten, dass die Mutter nicht in der Lage ist, für ihr Kind zu sorgen.

Im Mai 2005 erhält die Pflegemutter einen Anruf vom Jugendamt:
Es wird ihr mitgeteilt, dass nach einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt der Mutter, sowohl die 7jährige Tochter, als auch wenig später das Kleinkind (September.2005) in die Familie wieder zurückgeführt werden soll. Der Arzt des Kindes wird nicht befragt.

Obwohl im April 2005 Teile des Sorgerechts entzogen wurden, will das Jugendamt nichts von der Einholung eines Gutachtens wissen.

Die Pflegeeltern stellen Antrag auf Verbleib des Kindes bei ihnen. Das JA reagiert mit drastischer Erhöhung der Besuchskontakte, die ohne Begleitung in die Wohnung der Mutter verlegt werden.

Kind reagiert mit Schlafstörungen, Gewichtsabnahme und Verhaltensauffälligkeiten. Sie wird zunehmend aggressiv und ängstlich und klammert sich an die Pflegeeltern.

Der Hausarzt der Pflegeeltern überweist das Kind ans SPZ. Durch den Amtsvormund wird den Pflegeeltern verboten, das Kind dem SPZ vorzustellen. Das Jugendamt verbietet sowohl Hausarzt als auch SPZ das Kind zu behandeln.

Im Dezember 2005 erreichen die Pflegeeltern über ihre Anwältin einen Gerichtsbeschluss, dass das Kind behandelt werden darf.

Am 22.12.2005 reicht die Mutter einen Eilantrag bei Gericht ein, dass ab sofort Susanne das Wochenende bei der leiblichen Mutter verbringen soll. Nach dem 1. Wochenendebesuch bei der Mutter hat das Kind einen Gewichtsverlust von über 1000 Gramm. Verhaltensauffälligkeiten zeigen sich. Das Jugendamt stellt die Zahlung des Pflegegeldes im Dezember 05 ein.

Am 1.2.2006 gibt es einen Beschluss vom Amtsgericht, dass hier ein Sachverständigengutachten einzuholen ist.

Erneut stellt das Jugendamt den Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechtes auf die leibliche Mutter und bis zur richterlichen Entscheidung auf Rückführung des Kindes zur Mutter. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab.

Fazit: Kind muss weiter die vom Jugendamt initiierten und richterlich bestätigten Besuchskontakte bei der Mutter einhalten und erleben. Die Frage der fortgesetzten Kindeswohlgefährdung steht im Raum. Trotz bekannter Medienberichten über schwere Vernachlässigung, Misshandlung und Tötung von Kindern im Säugling- und Kleinkindalter, die von psychisch erkrankten Müttern verübt wurden, fehlt an vielen Orten das Umdenken bei dieser Risikogruppe.

Der Blick der Erwachsenenpsychiatrie erfasst die Elternrollen und –aufgaben der Patientinnen nicht. Das hat zur Folge, dass Gefährdungen der psychisch kranken Mütter für ihre Kinder nicht wahrgenommen werden. Zur Sicherung der Gesundheit und des Kindeswohls ist für Kleinstkinder dieser Risikogruppe der Verbleib in Pflegefamilien aufgrund der existentiellen Bedeutung der Stabilität ihrer Bindungen zu den primären Bezugspersonen dringend zu sichern.

Ein unzureichendes oder ständig wechselndes und dadurch nicht verlässliches tragfähiges emotionales Beziehungsangebot stellt eine seelische Kindeswohlgefährdung da. (siehe: „Hinweise zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen.“ Mitteilung des Landesjugendamtes Brandenburg im März 2006)

Viele psychische Erkrankungen verlaufen phasenweise, zum Teil auch fortschreitend.
Hier sollte früher die Akzeptanz der Erkrankung erreicht, bzw. eine psychische Behinderung attestiert werden und für eine stabile Grundsicherung der Kinder in ihrem Entwicklungskontext gesorgt werden.

Modellhaft liegen Erfahrungen des Umgangs mit Eltern mit geistigen Behinderungen vor, die einen Ausgleich zwischen Elternrechten und Sicherungen des Kindeswohles schaffen. (Diese bedeutet langfristig betreute Wohnformen.)

Grundsätzlich tragen Kinder aus sozial schwachen Familien das höchste Gesundheitsrisiko. Wenn hier weitere Risiken, wie junge Eltern, Alkohol- und Drogenprobleme sowie eine psychische Erkrankung der Mutter hinzukommen, können sich die Gefahren für das Wohlergehen der Kinder multiplizieren. Gerade für diese mehrfach belasteten Familien reichen Informationen (Familienbildung) nicht aus. Was sie benötigen, sind Motivation und gesicherte Unterstützung zur Veränderung, sowie positive Beachtung und Wahrnehmung ihrer Interessen. Wenn Kinder und Eltern erfahren, dass Hilfe und auch Grenzziehung in Beziehung auf gefährdendes Verhalten, tatsächlich das eigene Wohlbefinden unterstützen, steigt ihre Bereitschaft zur Verhaltensänderung im Sinne einer physischen und psychischen Gesundheit der Kinder.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.